Bonusauszahlung

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zur nachträglichen Bonusauszahlung: bisher habe ich einen Bonus, welcher erst nachträglich (z.B. im Januar 2024 für das Jahr 2023) festgelegt wurde, als Lohn vom vergangenen Jahr deklariert, so auf dem Lohnausweis (2023) ausgewiesen und dementsprechend in der Buchhaltung rückgestellt (Lohnaufwand und Sozialversicherungsaufwand).

Nun habe ich gesehen, dass bei der AHV das Realisierungsprinzip besteht und der Lohn im laufenden Jahr deklariert werden sollte. So wie ich das sehe, müsste dann auch der Lohnausweis dementsprechend erstellt werden, der Bonusempfänger versteuert den Bonus erst in 2024, ist das richtig? Und dürfte man den Bonus aber trotzdem noch unter Lohnaufwand im vergangenen Jahr (2023) verbuchen? Sonst bezahlt das Unternehmen ja zusätzlich Steuern auf den Gewinn. Und wie sieht es mit der Rückstellung für die Sozialversicherungsbeiträgen aus?

Grüsse mysa

Hallo mysa,

Ich nehme an der Bonus ist erst gesetzt, als der Jahresabschluss erstellt wurde. z.B Februar 2024. Somit kannst du eine Nachtragsbuchung per 31.12.2023 machen mit dem Bruttolon 5000/2300, sowie auch die Abgrenzung der Sozialversicherungen 57xx/2300.

Somit ist der Boni im Geschäftsjahr 2023 verbucht. Wenn die Auszahlung im März 2024 erfolgt, wird die AHV im Beitragsjahr 2024 abgerechnet und musst den Boni erst im Lohnausweis 2024 deklarieren. (Sofern der Bonus nicht über das Aktionärskontokorrent verbucht wurde).

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

ich nehme mal an es geht um eine jur.Person die jemand angestellt hat. Falls dieser Jemand der Inhaber oder Mitinhaber kann man das auch steuer- und lohnwirksam (AHV) noch jetzt per 31.12.23 übers Kontokorrent Inhaber verbuche und gilt dann wie „bezahlt“

Aber eben nur beim Inhaber