Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zur nachträglichen Bonusauszahlung: bisher habe ich einen Bonus, welcher erst nachträglich (z.B. im Januar 2024 für das Jahr 2023) festgelegt wurde, als Lohn vom vergangenen Jahr deklariert, so auf dem Lohnausweis (2023) ausgewiesen und dementsprechend in der Buchhaltung rückgestellt (Lohnaufwand und Sozialversicherungsaufwand).
Nun habe ich gesehen, dass bei der AHV das Realisierungsprinzip besteht und der Lohn im laufenden Jahr deklariert werden sollte. So wie ich das sehe, müsste dann auch der Lohnausweis dementsprechend erstellt werden, der Bonusempfänger versteuert den Bonus erst in 2024, ist das richtig? Und dürfte man den Bonus aber trotzdem noch unter Lohnaufwand im vergangenen Jahr (2023) verbuchen? Sonst bezahlt das Unternehmen ja zusätzlich Steuern auf den Gewinn. Und wie sieht es mit der Rückstellung für die Sozialversicherungsbeiträgen aus?
Grüsse mysa