BU- und NBU-Beiträge bei Kurzarbeit

Bei Kurzarbeit müssen die Sozialversicherungsbeiträge auf 100% des Lohnes gezahlt werden. Wie schaut es mit den BU- und NBU-Beiträgen aus?

Laut SUVA verzichten sie auf den Betrag der BU:

Man muss aber immer noch weiterhin die ganze Lohnsumme deklarieren, da alles weiterhin versichert ist:

Wie genau sie das umsetzen, ist aber glaub noch nicht klar. Ich würde im Moment weiterhin normal abrechnen.

Die Suva ist aber, soviel mir bekannt ist, die einzige Ausnahme von der Regel. Denn normalerweise ist bei Kurzarbeit auch mit der Unfallversicherung von 100% des Lohnes auszugehen.
Siehe generell AHV-Merkblatt 2.11 und diverse Brancheninfos ausserhalb der Zuständigkeit der Suva zu COVID-19, z.B. Gastrosocial.

Gruss Bruno

Vielen Dank Bruno, das hat mir geholfen!