Buch verschenken - ist freiwillige Bezahlung eine Spende?

Hallo miteinander

Es wurden von der Druckerei Bücher mit Produktionsmängeln geliefert, daher verschenke ich die Bücher an Interessierte. Diejenigen, die mir einen freiwählbaren Betrag überweisen/twinten möchten, können das tun. Wer nicht, nicht.
Ich weiss erst, wie hoch der Betrag ist, wenn er auf meinem GmbH-Konto angekommen ist; bei Twint ist nicht ersichtlich, von wem der Geldbetrag überwiesen wurde.

  • Kann ich den Zahlungseingang als Spende (Kto. 6521) buchen?

  • Wenn ja, muss ich dann darauf die red. MwSt. 2.5% abführen?

  • Muss ich für die Spende einen Eigenbeleg erstellen oder ist es ausreichend, dass der Betrag auf dem Kontoauszug ersichtlich ist?

Danke vielmal für eure Hilfe.
Gruss, Sophia

Eine Spende stellt Grundsätzlich einen Ertrag dar und ist somit auch so zu buchen. Den Ertrag aus Spenden würde ich an 36** Sonstige Erlöse oder ähnliches buchen, Spenden sind Grundsätzlich dann auch von der MWST befreit. Allerdings ist in Ihrem Fall hier, dies als Spende zu nennen meiner Meinung nach eine Grauzone. Den bei einer Spende erhält und erwartet Grundsätzlich der Spender keine Gegenleistung, weshalb es dann auch von der Steuer befreit wäre. Da er aber hier für seine „Spende“ aber eine Gegenleistung erhält, wäre es eigentlich ein Steuerbarer Ertrag, auch wenn der Betrag und dessen Höhe freiwillig waren. Ich denke dies als Spende zu Deklarieren wäre nicht falsch, die Geschichte würde ich dann sicherlich mal im Anhang erwähnen.

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Prima. Besten Dank, @buchhalter0701, deine Antwort hilft mir. Ich habe die Spende auf 36** gebucht und deklariere auch die MwSt.

Da Gegenleistung ist es eben gannz normaler Ertrag.

Spenden kann man nur an steuerbefreite Institutionen, sonst wäre es Schenkung

Abgesehen von der Höhe des Betrages (ggf. Pflicht der Angabe in der Privaten Steuererklärung der Schenkers) nur ein einfluss hat ob es MWST-Pflichtig ist. Jedoch sind diese Beträge meist zu gering um den Aufwand zur Abklärung zu Rechtfertigen.

Merci, @michel.keck, für deinen Input. Im geschilderten Fall ist es so, dass die Gegenleistung der freiwillige Geldbetrag ist. Das heisst, es wäre ein Schenkung und diese ist MwSt-befreit?

Für deinen Input, @AndreasZ_SB, besten Dank. Welchen Einfluss hat die Höhe des Betrags auf die MWST-Pflicht? Was meinst du mit „Jedoch sind diese Beträge meist zu gering um den Aufwand zur Abklärung zu Rechtfertigen.“ - für wen wäre der Aufwand zur Abklärung (zu) hoch? Bis zu welcher CHF-Grenze würde auf etwaige Abklärungen verzichtet werden?

Wenn die einnahmen aus dieser Aktion 5’000 ausmachen würde, so wäre die zu abliefernde MWST ca. CHF 122.00 (Bücher sind ja 2.5% besteuert). Wenn du jetzt das selbst Abklärst und wir nehmen ein Satz von CHF 30 die Stunde an, so bist du ab 4 Stunden teurer als die potentiell abzuliefernde Betrag. Wenn du es professionell machst bist du bereits ab einer Stunde Aufwand drüber.