Buchen von Kurzarbeitentschädigung

Hallo Zusammen

Wir haben aufgrund von Covid-19 Kurzarbeit beantragt und Entschädigung erhalten. Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich meinen Lohn (GmbH) korrekt gebucht habe.

Kann mir jemand evtl. sagen, ob die Buchungsätze korrekt sind.
1091 Lohndurchlaufkonto
2276 Kontokorrent KAE
5000 Löhne
5005 Leistungen von Sozialversicherungen
5700 AHV, IV, EO, ALV

27/04/2020 Bruttolohn April 2020 5000/1091
27/04/2020 Monatslohnkürzung 1091/5000
27/04/2020 Nettolohn April 2020 1091/1000
27/04/2020 Vergütung ALK 2276/5005
27/04/2020 AHV, IV, EO von ALK 2276/5700

Wenn ich mir trotz Kurzarbeit den vollen Lohn ausbezahlt habe, genügen diese zwei Buchungen?
Lohn 5000/1020
Entschädigung KA 1020/5005

Ich möchte es so einfach wie möglich buchen.

Danke Euch!
Nurti

Hallo
Ich habe die gleiche Frage. Wir haben eine GmbH und bezahlen 100 % Lohn (allerdings wird es nicht für 12 oder 13 Monatslöhne reichen).
Was mich beim 5005 (oder bei und 5405) stört ist, dass es im Aufwand ein - (minus) gibt.
Ich habe es jetzt so gelöst:
Lohn 5400/1020
Kurzarbeitsentschädigung 1020/3680

Was ist korrekt?
Vielen Dank für Eure Antwort
Beatrix

Das Minus soll nicht störend sein, sondern sagt genau das aus was es soll…

Kosten sind Plus im Konto 5000 und
dann eben Entschädigung ALV Minus.
Das heisst es gibt nur ca. 20 % kosten!

Vielen Dank für deine Antwort.
Aber ganz ehrlich gesagt, ich verstehe es immer noch nicht.
Darf ich wie oben beschrieben (3680) buchen? Oder soll ich für die eingegangene Kurzarbeitsentschädigung ein anderes Konto nehmen?
Bitte sag mir dann welches und wie die Buchungssätze auszusehen haben.

Vielen Dank
Beatrix

Hallo Beatrix

Ich habe dieses Thema diese Woche nochmals mit Hanspeter (ebenfalls Forummitglied) besprochen.
Es gibt kein Richtig oder Falsch bei dieser Kurzarbeitgeschichte.
Da du ebenfalls 100% die Löhne weiterbezahlt hast, hier mein Lösungsweg.

Nettolohn: 5000/1020
Vergütung ALK: 1020/5005

Ende Jahr dann die Abzüge in einem Rutsch auf die entsprechenden Konten (AHV, KTG, BVG etc. und die entsprechenden Kontokorrente gebucht.

Also so werde ich es auf jeden Fall buchen.
Simpel und einfach…alles andere ist mir zu kompliziert und unverständlich.

Lg
Nurti

Hallo Nurti

Vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich es auch so machen.

Liebe Grüsse
Beatrix

Hallo Allerseits

Es gibt schon richtiges und weniger richtiges Vorgehen in der Buchhaltung. Eine Buchung von KAE auf Konto 3xxx wäre deshalb falsch, weil KAE nun mal keinen Umsatz bzw. Erlös darstellt. Zur Erläuterung, was Erlös nochmals genau ist: https://www.handelszeitung.ch/finanzlexikon/umsatz

Gruss Bruno

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Hallo Bruno

herzlichen Dank für deine Antwort und den Link.

LIebe Grüsse
Beatrix