Buchhaltung bei Verschmelzung von Unternehmen

Guten Tag,

Ich hab mal eine Frage und hoffe auf Hilfe. Und zwar geht es um die Buchhaltung bei Unternehmen, die verschmelzen sollen. Dabei soll ein Unternehmen eine andere Firma kaufen und diese in sich aufnehmen. Wie sieht sowas im Ansatz in der Buchhaltung aus? Also werden dann einzelne Posten übernommen oder wird die übernommene Firma als Sachwert in der Bilanz aufgeführt?

Ich bräuchte nur ein paar grundlegende Informationen, da es sich um einen Aufsatz handelt, bei dem das erwähnt sein soll.

Würde mich über Hilfe freuen :slight_smile:

Hallo Iglias21

Es stellt sich zuerst die Frage wie die „Verschmelzung“ stattfindet. Ist es ein Kauf als Beteiligung, dann wird nur eine Beteiligung in der kaufenden Firma gebucht. Wenn es eine Fusion ist zu 100 % wird per Kauf (oftmals rückwirkend auf 1.1. oder 30.6. oder so) jede Aktiv und Passivposition übernommen.
Hier empfehle ich dies über ein Fusionskonto (analog Eröffnungsbuchungen) zu buchen. Beim Aktienkapital kommt es nun darauf an, ob eine Aktienkapitalerhöhung für diese Fusion stattfindet oder nicht.
Wenn nicht, kannst Du das zu übernehmende Aktien/Stammkapital in ein separates Konto buchen (Kapitaleinlagereserve). Den Rest zuordnen wie es ist (Gewinnvortrag in Gewinnvortrag, gesetzliche Reserven in die gesetzlichen Reserven).
Beim Kapitaleinlagekonto (KER) dies bitte so benennen und mit den Fusionsdokumenten und dem Formular 170 an die ESTV melden. Somit kann diese Kapital später einmal als Dividende ohne VST ausbezahlt werden.
Hilft dies, ansonsten meld Dich bei mir.
Gruss
ARthur