Buchhaltung eine Ausländische Zweigniederlassung

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich suche Hilfe da ich nun in Schwierigkeiten bin mit der Buha, folgendes habe eine Ausländische Zweigniederlassung und nun bekommen wir ja kein Schweizer Bankkonto.

Nun haben wir in unsere Buha Software die Ausländische Kontis 3x USD, Euro, CHF in Kontenrahmen, die frage wäre nun da ja eine Ausländische Zweigniederlassung nicht Buha Pflichtig wäre aber wir es trotzdem machen würde wie genau muss man hier vorgehen.

Da es zwei Separaten Banken sind in Ausland könnte man eins für die Schweiz nehmen und eins für Ausland… würdet ihr dies Empfehlen ?

Man kann es dann in Hauptsitz Konsolidieren? :slight_smile:

DBA ist auch vorhanden… mit der Staat wo der Hauptsitz wäre :slight_smile:

Buchhaltung zu führen ist sicherlich nicht verkehrt auch für die Zweigniederlassung separat (es ist - abhängig von der Art der Tätigkeit der Zweigniederlassung (etc.) auch in einer einzigen Buchhaltung führen, kann jedoch recht schnell kompliziert werden). Das ist dann besonders im Vorteil wenn (wovon ich ausgehe) die Rechnungslegungsvorschriften in dem Staat anders ist als in der Schweiz.
Zu der Banken, ich verstehe die Fragestellung nicht ganz, bitte um eine erläuterung.
Zu der Konsolierung: wenn du zwei Buchhaltungen führst musst du sie zwangsläufig Konsolidieren.

1 „Gefällt mir“

Sehr geehrter Herr

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe :slight_smile:

Das mit der Bank wäre folgendes:

Im Ausland hat die ZN zwei verschiedene Banken.

Die frage wäre für die Buha wenn wir eine Bank nur für Ausland nützen würden und eine Bank nur für die Schweiz nützen würden damit wir alles separat Zahlen können wie Löhne etc… die frage ist muss man alle Bank kontis in der Schweiz bei der Buha einfügen oder reicht es die wo am meisten verwendet wird in der Schweiz ?

Leider gibt momentan keine Bank in der Schweiz ein Bankkonto :slight_smile: somit zahlt die Ausländische ZN an Schweizer angestellte lohn vom Ausland wie Versicherungen etc. :slight_smile:

Danke für Ihr rückmeldung.