Buchhaltung nachträglich ändern bei Steueramt-Korrektur?

Hallo

Bei einem Selbständigerwerbenden mit dopp. Buchhaltung wurde für mehrere bereits abgeschlossene Buchungsjahre vom Steueramt der Gewinn im Rahmen der Steuerveranlagung geändert (da verbuchter Aufwand nicht oder in anderer Höhe akzeptiert wurde).

Normalerweise würde ich die davon betroffenen Jahresabschlüsse (Erfolgsrechnung, Bilanz) nicht nochmal aufmachen und diese Korrekturen als Änderungen buchen.

Ein Kollege meinte nun, das müsse geändert werden, weil es ja neben Gewinn auch das Eigenkapital ändert und der Jahresabschluss korrekt sein müsse auch z.B. für spätere Revisionen (nicht nur Steuer, auch AHV …).

Da das „geänderte“ Eigenkapital sich sowieso per Ausbuchung des Jahreserfolgs via Privatkonto 2850 wieder normalisiert, bin ich mir nicht sicher, wie schwer die anderen Gründe wiegen.

Wie macht Ihr das - ändert Ihr bei so etwas die Abschlüsse der betreffenden Jahre oder nicht?

Vielen Dank!

Nein, es gibt da nun 2 arten zu ändern. Entweder machst du die Änderungen steuerlich (und nur steuerlich) über Ausserordentlicher Ertrag/Aufwand) oder du buchst diese direkt über den Gewinn, gegenkonto jeweils 2850 (oder entsprechend eines damit die Abgrenzung klar ist)

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Hallo Andreas

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich denke, dann muss das nicht verbucht werden - denn rein steuerlich hat es das Steueramt ja im Bescheid schon korrigiert.