Hallo
Bei einem Selbständigerwerbenden mit dopp. Buchhaltung wurde für mehrere bereits abgeschlossene Buchungsjahre vom Steueramt der Gewinn im Rahmen der Steuerveranlagung geändert (da verbuchter Aufwand nicht oder in anderer Höhe akzeptiert wurde).
Normalerweise würde ich die davon betroffenen Jahresabschlüsse (Erfolgsrechnung, Bilanz) nicht nochmal aufmachen und diese Korrekturen als Änderungen buchen.
Ein Kollege meinte nun, das müsse geändert werden, weil es ja neben Gewinn auch das Eigenkapital ändert und der Jahresabschluss korrekt sein müsse auch z.B. für spätere Revisionen (nicht nur Steuer, auch AHV …).
Da das „geänderte“ Eigenkapital sich sowieso per Ausbuchung des Jahreserfolgs via Privatkonto 2850 wieder normalisiert, bin ich mir nicht sicher, wie schwer die anderen Gründe wiegen.
Wie macht Ihr das - ändert Ihr bei so etwas die Abschlüsse der betreffenden Jahre oder nicht?
Vielen Dank!