Salü Zäme
Der Betrieb hat die Weiterbildungskosten für einen Mitarbeiter mit einer Verpflichtung übernommen.
Die Rechnungen wurden von der Schule an den Betrieb gestellt und von Betrieb beglichen.
Diese Aufwendungen wurden über das Aufwandkonto Berufliche Weiterbildung an Bank kontiert.
Jetzt hat der Mitarbeiter vor dem Ablauf der Verpflichtungsdauer gekündigt. Wir haben jetzt ihm eine Rechnung gestellt für die Rückzahlung der Weiterbildungskosten. Diese Zahlung ist jetzt eingegangen.
Kann ich die Rückzahlung über das gleiche Aufwandkonto im Haben verbuchen?
Oder über ein Ertragskonto? Wenn ja welches?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
lg
Marc