Buchhaltung - Rückzahlung von Weiterbildungskosten

Salü Zäme

Der Betrieb hat die Weiterbildungskosten für einen Mitarbeiter mit einer Verpflichtung übernommen.

Die Rechnungen wurden von der Schule an den Betrieb gestellt und von Betrieb beglichen.

Diese Aufwendungen wurden über das Aufwandkonto Berufliche Weiterbildung an Bank kontiert.

Jetzt hat der Mitarbeiter vor dem Ablauf der Verpflichtungsdauer gekündigt. Wir haben jetzt ihm eine Rechnung gestellt für die Rückzahlung der Weiterbildungskosten. Diese Zahlung ist jetzt eingegangen.

Kann ich die Rückzahlung über das gleiche Aufwandkonto im Haben verbuchen?

Oder über ein Ertragskonto? Wenn ja welches?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

lg

Marc

Hallo Marc

Ich würde es Aufwandsmindernd buchen, da es keinen Ertrag ist in dem Ihr eine Leistung erbracht habt.

Liebe Grüsse
Rahel

Hallo Marc

Wenn der Aufwand im selben Geschäftsjahr gebucht wurde, dann
würde ich die Weiterverrechnung an den Mitarbeiter als Aufwandminderung buchen.
Falls der Aufwand jedoch in früheren Jahren gebucht wurde, dann würde ich die
Weiterverrechnung an den Mitarbeiter wohl als Ertrag bzw. als ausserordentlicher
Ertrag verbuchen.

Gruss

Salvi