Buchhaltung vom Steueramt nicht akzeptiert

Hallo zusammen

Wir führen für unser kleines Einzelunternehmen (Kt. ZH) eine Buchhaltung in Banana, weil es damit für uns übersichtlicher ist als einfach ein Kassenbuch. Im Geschäftsjahr 2020 haben wir Rückstellungen gemacht, die vom Steueramt nicht akzeptiert wurden. Da wir die Steuererklärung 2021 noch nicht eingereicht haben, (kann) muss ich gemäss Steuerkommissär die Rückstellung im Jahr 2021 auflösen und da die Rückstellung ja steuerlich nicht akzeptiert wurde, im Hilfsblatt A einen entsprechenden Eintrag mit Kommentar machen.

Meine Frage nun: Heisst das, dass ich für die Jahre 2020 und 2021 jeweils zwei Bilanzen/ER aufbewahren sollte, um Transparent zu sein (habe noch keine Bilanz in Banana definitiv abgeschlossen)? Eine Bilanz/ER ohne und eine mit Rückstellungen/Auflösung Rückstellungen für jeweils 2020 und 2021? Ist dann diejenige mit den Rückstellungen die Handelsbilanz und diejenige ohne Rückstellungen die Steuerbilanz?

Am liebsten wäre mir gewesen, ich hätte einfach die Buchhaltung 2020 anpassen können und die Rückstellungen im Nirwana verschwinden lassen…

Was empfiehlt ihr? Vielen Dank für eure Tipps.

ich würde die nicht akzeptierte Rück im 21 über EK auflösen