Buchhaltungskosten verbuchen bei einer AG und beim Treuhänder

Liebe Wissenden

Folgende Fall umtreibt mich und die Frage ob ich alles richtig denke und buche:

Ein Treuhandbüro macht für die AG X die Buchhaltung 2019.
In der Buchhaltung der AG X kann per 31.12.2019 dieser Aufwand für die Buchhaltung verbucht werden.
Da noch nicht klar ist, wie hoch sie ausfallen, werden die realistisch anzunehmen Kosten als Transitorische Passiven verbucht: 6530/2300 z.B. 5’000 CHF.
Am 30.03.2020 stellt der Treuhänder dann die effektive Rechnung über 4’500 CHF. In der Buchhaltung der AG wird dies dann folgendermassen verbucht: 2300/1020 4’500 CHF und 2300/8719 Periodenfremder Ertrag 500 CHF. So weit so richtig oder falsch?
Und zusätzlich noch:
Wie und wann verbucht das Treuhandbüro in ihrer Buchhaltung die Einnahmen für die Buchführung für die Firma X? Richtig: Erst in der Buchhaltung 2020 mit dem Buchungssatz 1020/3400 4’500 CHF.

Passt das oder Denkfehler?
Danke im Voraus herzlich.

Hallo zelot

Aus reiner Neugier? Ist es deine Neugier was das Treuhandbüro macht? Interessiert dich als Kunde ja eigentlich nicht.

Wenn das Treuhandbüro wie du korrekt vorgeht, bucht es per 31.12.19 den Ertrag ebenfalls. Und zwar: 1300 / 3xxx - Betrag so hoch wie eben geschätzt wird.

Zu deinen Buchungen:
Abgrenzung Ende Jahr bin ich gleicher Meinung.
Ich buche jeweils per 1.1.20 2300/6530 - 5’000
Dann per 30.3.20 6530/2000 - 4’500
Dann ist die „Schätzdifferenz“ auf dem Konto 6530.

Passt für mich besser in die Buchführung. Die 8xxx Konten fallen bei jeglicher Erfolgszahl, welche nicht das Gesamtergebnis der Firma berücksichtigt (also EBITDA / EBIT, usw.) weg.

Viele Grüsse
Jakob

Hallo Jakob
Sorry für die verspätete Antwort.
Also erstmals besten Dank für Dein Wissen. Absolut richtig 8xxx wäre das falsche Kto.
Meine Frage Treuhandbüro ist eine reine Interessensfrage eines Buchhaltungsamateurs.
Mir ist einfach durch den Kopf gegangen, dass ich als Firma ja weiss, ich muss die Buchhaltung machen lassen und das kostet mich etwas und das kann und muss ich in der betreffenden Buchhaltung abbilden mit eine TP.
Das Treuhandbüro hingegen kann nicht mit meiner Buchhaltung rechnen theoretisch und wenn sie meine Buchhaltung 2019 klarerweise ja erst im 2020 macht, dann fällt auch dann erst die Arbeit für das Treuhandbüro an und damit auch erst die Einnahmen und die gehören dann ins 2020 und nicht schon als TP ins 2019.
logisch?
Herzlich
Zelot