Der Gutschein selber ist MWST-frei, die Leistungen die man damit kauft, aber nicht.
Es gibt dafür meistens ein Aufwandsminderungskonto (Rabatte etc.) ohne MWST.
Also:
Fahrzeugaufwand / Kreditor (voller Betrag inkl. MWST)
Kreditor / Kreditor MWST (nur, falls die Software das nicht selber macht)
Kreditor / Bank (das was du selber gezahlt hast)
Kreditor / Rabatte (Aufwandminderung in Höhe des Gutscheins)
Denn der Gutschein musste ja auch bezahlt werden.
Hast du den Gutschein geschenkt bekommen, so darf die Vorsteuer nur auf den Betrag geltend gemacht werden, den du effektiv bezahlt hast. Dann kommt der Gutschein auch nicht in der Buchhaltung vor und somit ist der Rechnungsbetrag abzüglich Gutschein zu verbuchen mit der MWST auf ebendiesen Betrag.
In der Quittung / Rechnung des Anbieters ist ja sicher ersichtlich, dass ein Gutschein genutzt wurde und somit ein kleinerer Betrag bei „Zu bezahlen“ oder „Total“ schriftlich festgehalten.