Am 31.12.2024 werden bereits erbrachte Dienstleistungen verbucht:
5’000 - Buchung 1280 an 3940 (Nicht fakturierte Dienstleistungen an Bestandesänderungen nicht fakturierte Dienstleistungen)
Am 01.03.2025 wird die Rechnung über 5’000 fakturiert:
5’000 - Buchung grundsätzlich 1100 an 3400 (Forderung aus LL an Dienstleistungserlös)
2025:
- Das Erlöskonto 3940 ist aufgelöst, da am 01.01.2025 eine neue Erfolgsrechnung beginnt.
- Das Bestandeskonto 1280 besteht noch und weist ein Soll von 5’000 aus.
Dieser Bestand muss mit der Rechnungsstellung vom 01.03.2025 verschwinden, sonst ist die Bilanz um 5’000 zu hoch und in der StE wird der Erfolg doppelt erfasst: 2024 und 2025.
Frage: Was ist arte legis bzw. gute Buchhaltung:
5’000 - Rückbuchung: 3940 an 1280, oder
5’000 - Rückbuchung: 3400 an 1280.
Vom Ergebnis her geht m.A. nach beides. Mit der zweiten Rückbuchung hätte man auf dem Erlöskonto 3400 auch gleich die Rückbuchung daneben.
Aber was wäre korrekt, oder noch ein dritter Weg?
Wieso? Dazu gibt es unterjährig keine Regelung/Bedarf innerhalb der Finanzbuchhaltung. Ebenso keine Steuerfolge ‘24/’25 . Du buchst ja dann per Ende Jahr die angefangenen Arbeiten korrekt. Die angefangenen Arbeiten sind ein ruhendes Konto und werden lediglich per Jahresabschluss bebucht.
Falls du für interne Zwecke einen aussagekräftigen Zwischenabschluss brauchst, kann dies natürlich auch freiwillig z.b. per 1.3.25 gemacht werden. Gebucht wird dies ausschliesslich über die Konten 1280 & 3940. Also entweder eine Buchung mit der Differenz oder dasselbe in zwei Buchungen: 1x 1280 auflösen und 1x 1280 mit neuem Saldo der angefangenen Arbeiten per Stichdatum bebuchen.
Via 3400 buchen ist falsch. Auch wenn es am Gewinn nichts ändert, verletzt du dennoch die Mindestgliederung der ER (OR 959), wenn du das mit dem Ertrag verrechnest und nicht separat ausweist.
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@ Mathias
Vielen Dank für diese klare Antwort.
Vielleicht noch eine Zusatzfrage:
Du weist darauf hin, dass die Konten 1280 & 3940 ruhende Konten sind und lediglich per Jahresabschluss bebucht werden.
Was ist in der Praxis eher üblich, dass man den Gesamtbetrag ab Konto 1280 z.B. am 1.1. gesamthaft wieder zurückbucht oder dass man am 31.12. die Differenz des Jahres bucht oder dass man während des Jahres bei Fakturierung einzelner Rechnungen den entsprechenden Betrag jeweils zurückbucht?
In einem pragmatisch und auf Effizienz ausgerichteten Betrieb wird die Differenz per 31.12. gebucht.
In einem gewissenhaften, eher streng nach Lehrbuch geführten Betrieb wird die Position hingegen sauber aufgelöst und neu gebildet.
Und wer sich zusätzlich noch für die dritte Variante – das unterjährige Zurückbuchen – entscheidet, obwohl keine Anspruchsgruppe dies verlangt und/oder einen Mehrwert davon hat, betreibt wohl eher Selbstbeschäftigung als sinnvolle Buchhaltung.
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Vielen Dank für diese Einordnung!