Büro in Privatwohnung / Mietzinsaufwand für GmbH?

Hallo!

Möchte mich vorerst entschuldigen, falls das Thema bereits ausführlich besprochen wurde. Ich konnte bis anhin leider nichts finden mit der Suchfunktion. Ich hoffe jemand hat bereits Erfahrungen damit gemacht.

Meine Frage:
Ich wohne in einer 3.5 Zi. Wohnung und nutze eins der Zimmer als Büro. Ich arbeite meistens Auswärts beim Kunden, da ich jedoch Inhaber meiner eigenen GmbH bin, nutze ich das Büro zu Hause für die Buchhaltung, Erstellung der Rechnungen, Einzahlungen usw… was halt so anfällt für die GmbH.

Kann ich das Zimmer als Mietaufwand verbuchen? Wieviele Prozent sind da Zulässig?

Falls JA, wie wird das Verbucht? Soll ich mir den Mietzinsanteil vom Geschäftskonto aufs Privatkonto überweisen, da ich die Miete privat bezahle? Ich bin im moment ziemlich ratlos.

Besten Dank!

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Guten Morgen

Vielen Dank für deine Frage :slight_smile:

Damit beim Jahresende keine Abgrenzung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vorgenommen werden muss, empfehle ich eine Verbuchung, welche steuertechnisch zulässig ist.
Um einen Abzug/Aufwand für das Homeoffice geltend zu machen, schreibt das Steueramt gewisse Kriterien vor.

  • Das Zimmer darf nicht Privat benützt werden
  • Mindestens 40% der Arbeit muss im Home office erledigt werden
  • Der Arbeitgeber stellt keine oder unzumutbare (bsp. zu laute) Räumlichkeiten zur Verfügung oder der Arbeitsweg ist ausserordentlich lang

Die Berechnung des Steuerabzugs/Geschäftsaufwands lautet folgendermassen:
Mietzins / (Anzahl Zimmer +1) = Mietaufwand für das Geschäft

Ich hoffe, dies beantwortet deine Frage.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse,
Nora

Super, vielen Dank. Aufgrund der Kriterien ist es mir offensichtlich nicht möglich den Aufwand geltend zu machen.

Gibt es ähnliche Regeln für Internet-Anschluss und Handy-Rechnung?

Hallo miteinander

Nur ein kleiner Hinweis zur Antwort von Nora: Die Formel (und auch die Kriterien) für den Abzug ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es lohnt sich also, vorgängig in der Steuerpraxis oder dergleichen des jeweiligen Kantons nachzuschauen, was genau abgezogen werden darf.

Gruss
Jonas