Ich hätte eine Frage bezüglich BVG-Beiträge und deren Abrechnung während der Ferienzeit bei Angestellten im Stundenlohn.
Ich habe in der Excel Lohnbuchhaltungstabelle von RMA den BVG Fixbetrag jeweils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die 12 Monate eingetragen. Nun ist die eine Mitarbeiterin für vier Wochen auf einer Studienreise im Ausland. Daher wird im Juli “kein” Lohn abgerechnet (selbstverständlich erhält sie die Ferienentschädigung monatlich ausbezahlt). Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich für den Juli den Betrag für beide Parteien, also AN & AG löschen soll, da ja sonst der Buchungsbeleg nicht korrekt erstellt wird?
Im Allgemeinen wüsste ich gerne, wie die BVG-Beiträge abgerechnet werden müssen, während Angestellte im Stundenlohn in den Ferien verweilen. Wie muss das in der Excel-Tabelle berücksichtigt werden?
ich habe auch Löhne zu ‘bewirtschaften’ im Stunden- und Monatslohn - fix angestellt und auch viele Aushilfen.
Da melde ich jeweils einen circa-Lohn und rechne diesen das ganze Jahr bis Mitte November so ab. Dann eruiere ich die noch möglichen Lohnkosten im aktuellen Jahr und melde die Gesamtjahres-Lohnsumme dem BVG.
Nach Erhalt dieser Meldung passe ich die BVG-Beiträge an und korrigiere mit dem nächsten Lohn was zu korrigieren ist.
ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen?
Lieber Gruss
Moni
Ja, das kannst du so machen - spielt aber nicht soo einge grosse Rolle…wesentlich ist, dass die Beiträge per Ende Jahr stimmen (also das was man dem AN abgezogen hat mit dem was der AG einbezahlt hat und somit was vom BVG in Rechnung gestellt wurde).