Zwei Gesellschafter einer GmbH möchten gerne einen BVG 2/3 AG-Anteil und 1/3 AN-Anteil. Ich habe in einem Artikel gelesen, dass je nach Sachlage die geplante BVG Aufteilung vorgängig der Steuerbehörde (Ruling) mitzuteilen ist. Kann mir jemand sagen wann so eine Sachlage eintrifft??
Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank im Voraus für Eure Inputs.
Gruss Astrid
Vielen Dank für die Antwort und entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt zurückschreibe! Das mit dem Koordinationsabzug sehe ich gar nicht auf dem Versichertenausweis, der ist nirgends deklariert, also müsste man hierfür die Police haben. Ich werde das abklären, vielen Dank für den Tipp.