Hallo miteinander
ich habe eine Frage, bei der mir meine Buchhalterin leider nicht weiterhelfen konnte:
Es ist ja möglich BVG (die Sparbeiträge und auch die übrigen Kosten) entweder 50/50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen (was häufig der Normalfall ist) oder der Arbeitgeber kann 70% (bis zu 100%, aber das ist eher unüblich) der Kosten übernehmen.
Was haben die beiden Lösungen für Vor- oder Nachteile?
Welche Aufteilung ist schlussendlich (steuertechnisch gesehen) günstiger?
Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüsse
Sonja