BVG Kadervorsorge 70%/30%

Hallo miteinander

ich habe eine Frage, bei der mir meine Buchhalterin leider nicht weiterhelfen konnte:
Es ist ja möglich BVG (die Sparbeiträge und auch die übrigen Kosten) entweder 50/50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen (was häufig der Normalfall ist) oder der Arbeitgeber kann 70% (bis zu 100%, aber das ist eher unüblich) der Kosten übernehmen.

Was haben die beiden Lösungen für Vor- oder Nachteile?
Welche Aufteilung ist schlussendlich (steuertechnisch gesehen) günstiger?

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüsse
Sonja

hallo Sonja

Es ist möglich bis zu 75 / 25 Lösungen bei BVG anzubieten. Bitte darauf achten, dass wenn keine Kaderlösung vorhanden ist die Lösung für alle Mitarbeiter zu gelten hat.
Vorteile: tiefere Kosten für den Angestellten, höhere Kosten für Firma (Gewinnreduzierend) Mehr Geld für den Angestellten zur Verfügung da höherer Nettolohn

Steuerlich hast Du ein höheres Einkommen (Nettolohn wird höher). Mit der Differenz (50/50 zu besserer Lösung) kannst Du allenfalls freiwillige Einzahlungen in die PK vornehmen oder auch in die 3. Säule. Mit dem besseren Nettolohn können solche Einzahlungen und somit wieder steuerreduzierende Massnahmen gleich wieder ausgeglichen oder verbessernd vorgenommen werden.
Bei Fragen, melde Dich.

Gruss
Arthur

Dazu eine Zusatzfrage:
Muss ich das mit der Ausgleichskasse abstimmen oder kann der AG das eigenverantwortlich anpassen?

Danke & Grüsse

Andreas

Nicht mit Ak, sondern mit PK abstimmen, resp. entsprechende Police verlangen