Ist unsere Mitarbeiterin weiterhin BVG pflichtig? :
Von Januar bis März arbeitete sie 70%, dann hat sie gekündigt und wurde ab April mit einem 30% Pensum angestellt.
Rein der Lohn vom 30% Pensum hochgerechnet wir sie nicht pflichtig sein. Rechnet man aber den Lohn von Januar bis März dazu, übersteigt der Jahreslohn die Fr. 22680.00.
Wie wird die Pflicht nun errechnet?
Besten Dank