Ist unsere Mitarbeiterin weiterhin BVG pflichtig? :
Von Januar bis März arbeitete sie 70%, dann hat sie gekündigt und wurde ab April mit einem 30% Pensum angestellt.
Rein der Lohn vom 30% Pensum hochgerechnet wir sie nicht pflichtig sein. Rechnet man aber den Lohn von Januar bis März dazu, übersteigt der Jahreslohn die Fr. 22680.00.
Wie wird die Pflicht nun errechnet?
Besten Dank
Ohne selber vom Fach zu sein: Es geht meines Wissens nach immer um die Jahreslohnsumme, unabhängig vom Pensum usw. Dementsprechend würde ich erwarten, dass sie nach wie vor BVG pflichtig ist.
Aber würd noch auf andere Antworten warten 
Im BVG-Anschlussvertrag oder GAV nachlesen, es gibt verschiedene Möglichkeiten, bzw. muss je nach Vertrag gehandhabt werden. Es gibt BVG mit Jahreslohnsummen, wo diese nur jährlich berechnet werden, egal wenn Pensumreduktionen vorhanden sind. Es gibt GAV-welche regeln, dass dies monatlich angeschaut wird. Persönlich ziehe ich ansonsten ein schriftliches Mail an die BVG-Vorsorge vor, dann ist man auf der sicheren Seite
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