Corona Erwerbsersatz arbeitgeberähnliche Personen Verbuchung der Auszahlung

Liebe Alle,
Vielleicht war diese Frage schon diskutiert, konnte aber keine konkrete Antwort finden.

Inhaber von GmbH erhält (anstatt Kurzarbeit Entschädigung) eine Corona Erwerbsersatzentschädigung abzüglich 6.4% AHV/IV/EO/ALV Abzüge.
Diesen Betrag einspricht 80% seines Lohnes (weil er null Umsatz deklariert hat) und ist auf sein privates Bankkonto ausbezahlt.
Die Frage ist : Ist den Betrag Sozialversicherung pflichtig, muss man BVG, UVG und KTG Arbeitnehmer Beiträge abziehen und eine Lohnabrechnung erstellen?

Danke im Voraus für eure Unterstützung.

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Lieb Violeta

Coronaentschädigung ist kein Ertrag und gehört nicht in die GmbH. Ist ja auf das private Konto ausbezahlt worden und die SVA hat ja schon abgegriffen.
In der privaten (!!!) Steuererklärung ist diese Entschädigung zu deklarieren (Punkt EO Taggelder).

Sollte der Inhaber danach das Geld auf sein Firmenkonto verschieben, so geht das via 1020 an 2160 (Kontokorrent Eigentümer)…
Das hingegen sollte er bleiben lassen, bzw. nicht für Lohnzahlung via GmbH verwenden, weil er sonst zweimal SVA zahlt…

Gruess Hanspeter

Lieber Hampi,

Herzlichen Dank für die Erklärung. Es ist sehr nützlich

Danke