Hallo zusammen. Wir sind ein Verband und arbeiten für unsere Verbandsmitglieder mit einer Versicherung zusammen, von welcher wir Courtagen aus Maklergeschäften und Rahmenverträgen zurückerhalten. Ist diese Rückvergütung mwst.-pflichtig? (Dienstleistungsertrag)
MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 lit. d: Die Vermittlung eines Versicherungsnehmers an einen Versicherer im Rahmen eines Maklervertrages ist eine berufstypische Leistung des Versicherungsmaklers, weshalb die Provisionen nicht der Steuer unterliegen.
Du hast ja sicherlich auch eine entsprechende Abrechnung der Versicherung erhalten? Darauf kannst du dich auch verlassen. Oder steht da der Courtagenbetrag plus MWST? Wohl kaum…