COVID 19- Pauschale für Geschäftsführer beim tiefen Lohn

Hallo

Mir ist nicht ganz klar wie man die die Anmeldung für Geschäftsfüher auszufüllen hat.
Die Pauschale ist CHF 3320.- (80% von 4150)
a)Szenario 1 - 100% Arbeitsausfall
b) Szenario 2 - 50% Arbeitsausfall

  1. der Geschäftsführer verdient monatlich Brutto 3000 bei 100% Anstellung
    a) bekommt er trotzdem CHF 3320 ausbezahlt?
    b)Auszahlung CHF 1660.-?

  2. der Geschäftsführer verdient monatlich Brutto 3000 bei 50% Anstellung
    a) ?
    b)?

  3. der Geschäftsführer verdient monatlich Brutto 6000 bei 100% Anstellung
    a) CHF 3320.- ist klar
    b) nur CHF 1660.-?

  4. der Geschäftsführer ist über 65 Jahre alt, der AHV-pflichtiger Lohn (nach Abzug 1400.-) ist CHF 2000.- bei 100% Anstellung
    a) 80% von CHF 2000.-?

Wie ist es mit der Zeiterfassung, muss man es bei den Geschäftsführer auch nachreichen?

Oder weiss jemand einen Link wo man die Beispiele anschauen kann? Ich suche, finde aber nichts.

Herzlichen Dank.

Jana

Lese gerne mit…

Zu 4: Anspruch haben nur jene Arbeitnehmende, welche das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben. Ergo bekommt der Geschäftsführer in diesem Beispiel keine Kurzarbeitsentschädigung

Diese Frage habe ich auch. Der Geschäftsführer kann ja nicht 100% Ausfall haben, er muss ja das Geschäft trotzdem führen. Wenn ich im Antrag zum Beispiel 80% Ausfall angebe, dann bekommt man ja weniger als 3320, somit ist es ja auch keine Pauschale. Ich habe jetzt schon per Mail und Telefon bei der Arbeitslosenkasse nachgefragt und immer noch keine eindeutige Antwort erhalten.
Weiss da jemand Bescheid?

Die gleiche Überlegung haben wir auch. Wir sind eine 2-Mann GmbH, wobei ich in 70%-Anstellung Büro mache und mein Mann „draussen“ arbeitet. Unsere Aufträge wurden ALLE gecancelt und es kamen seit dem 16. März nur 2 ganz kleine Aufträge neu rein. Normalerweise hat mein Mann einen 15 Stunden Tag (nach 12 h kommt er nach Hause und macht dann noch diverse Sachen am PC). Kann ich ja nicht so angeben … also hab ich seine Arbeitszeit mit 60h/Woche angegeben. Nun wird also von von dem monatlichen Stundentotal der Arbeitsaufwand der 2 kleinen Aufträge (insgesamt 7 Stunden) abgezogen und somit die eh schon kleine Pauschale um diesen Betrag minimiert? Da macht für mich die Bezeichnung „Pauschale“ auch keinen Sinn. Aber wie oben schon gesagt - alles was mehr als Null ist, kann uns ja freuen.

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Danke euch für die Antworten. Das mit den Rentner habe ich dann auch nachgelesen.
Abrechnung für die Geschäftsführer: Kanton Appenzell hat da ein paar Beispiele gemacht, wie man die Anmeldung richtig ausfüllt, die 4 Seite ist für Geschäftsführer. Ich hoffe, es hilft euch auch weiter:

Schnipsi: gem Arbeitsgesetzt 60h pro Woche übesteigen die höchste Arbeitszeit, da würde ich aufpassen. Und dadurch wird auch die Entschädigung tiefer. Schau dir den Link an.
Gruss Jana

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Danke, Jana. Bin halt viel zu ehrlich… Muss ich mir mal abgewöhnen

Hallo

Ich habe heute die Antworten von der Arbeitslosenkasse Thurgau erhalten.
Die CHF 4150.- sind ein max. Betrag. Bei 60% Pensum und einem Lohn von CHF 5000.- wird der max. Betrag von CHF 4150.- auf 60% heruntergerechnet (CHF 2490.-). Dieser Betrag von CHF 2490.- wird dann in die Lohnsumme eingetragen. Auch bei Arbeitgeber müssen die Sollstunden und Ausfallstunden erfasst werden.
Wenn der Geschäftsführer bei einem Pensum von 100% CHF 2000.- verdient, wird dieser Betrag genommen.
Hat er aber nur ein Pensum von 20%, dann wird wieder mit dem max. Betrag von CHF 4150.- gerechnet, da bei einem 100% Pensum der Betrag von CHF 4150.- überschritten wird. Da muss man Lohn von CHF 830.- melden (20% vonCHF 41’50.-) =Kurzarbeitentschädigung 80% CHF 664.-.

Wenn jemand anderer Meinung ist, andere Erfahrungen gemacht hat, wäre ich froh für den Austausch.
Herzlichen Dank.

Jana

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Ich habe heute eine KA für einen Kunden ausgefüllt, Achtung: neues Formular seit Sept.
Siehe Arbeit.Swiss… aufgeschaltet.