Covid - Offizielle Schliessung vs. faktische Schliessung

Wenn ein Geschäft zwar noch geöffnet haben darf, jedoch eine mehr als 80%-ige Umsatzeinbusse hat infolge Corona (Zielkundschaft für Hörgeräte ist fast immer über 65 Jahre), darf es dann an den Sonderprogrammen Kredit/Kurzarbeit zu Corona teilnehmen?

Wenn Sie das Geschäft nicht als Selbstständiger führen, sondern z.B. als GmbH, gäbe es die Möglichkeit der Kurzarbeitsentschädigung, sofern ein Arbeitsausfall (Arbeitsstunden) von mehr als 10% besteht.

Merci für die Antwort
Wie schaut es jedoch bei einem Einzelunternehmer aus?

Bei Selbstständigen, welche nicht auf Anordnung des Bundes schliessen mussten, gibt es - Stand heute - leider nicht die Möglichkeit Taggeld oder KAE zu beantragen. Im Moment gibt es aber regelmässig Änderungen. Halten Sie sich auf dem laufenden.
Falls Sie in der Stadt Zürich wohnen, prüfen Sie, ob Sie hier berechtigt sind:
https://www.stadt-zuerich.ch/gud/de/index/gesundheitsversorgung/public-health/coronavirus-sars-cov-2/wirtschaft/ku_nothilfe.html
Bzgl. Kredit kann ich Ihnen leider nicht helfen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Hausbank an, ob es eine Möglichkeit gibt.