Crowdfunding (-supporting/-donating) richtig verbuchen

Ich habe ein Kunden übernommen der sein Einzelunternehmen letztes Jahr gegründet hat (Rebbau, Weinproduktion). Er hat ein Teil der Einnahmen über eine Crowdfunding Plattform bekommen. Was muss ich bei der Verbuchung nun beachten? Insbesondere Hinsichtlich der Unterscheidung welcher Teil nun als Crowdsupporting (mit entsprechender Gegenleistung) oder als Crowddonating (ohne entsprechende oder nur minimale/werbegeschenkmässige Gegenleistung) zu klassieren. MWSTpflichtig war das Unternehmen im 2022 nicht.

ich denke die Gelder die Donation Charakter haben sind Bank an DonationErtrag 8950 als a.o.

Die Schulden, die zurückzahlbar sind Bank an Darlehen Crowd, ev verzinsen

ich ergänze, nachdem ich Ausgangslage nochmals las…

weiter für die latente Schuld ggü den Donatoren, verutlich in Form von gratis Wein,
Abgrenzung Herstellkosten vom Wein an Guthaben Crowd, also 23Xx

Wenn der Gegenwert signifikant ist (zum Beispiel Wein im entsprechenden Wert) wäre es dann diese Teile als Verkauf zu agieren respektive als Anzahlung zu registrieren?

es gibt kein signifikant, alles was an Kunden geht ist Umsatz

Ich habe jetzt konkrette Zahlen
Ich muss nun Unterscheiden ob es auch mit Gegenleistung als Umsatz oder als Spende gilt
Alles was mit Weinflaschen direkt zu tun hat nehme ich als Umsatz, auch die mit einer Degustation, nun gab es auch folgende Entschädigungen:
Mandelbaum ab chf 500
Abendessen für 2 ab CHF 1000
Ein Mandelbaum kostet im Ankauf CHF 30-50, ein Abendessen für 2 (inkl. Aufrechnung Arbeitszeit und 1-2 Flaschen vom eigenen Wein) für ca. CHF 100-120, soll ich diese nun auch als Umsatz bewerten oder als Spende?

ja es ist Spende, egal wie hoch

Merci, damit kann ich Arbeiten.

Da der Gewinn aus der Selbständigenerwerbstätigkeit tief ausgefallen ist, habe ich diese Abgrenzung noch nicht gemacht, ich werde zuerst schauen wie es steuerlich ausfällt.

Kleines Update zum Thema Crowdfunding.
Mein Kunde wurde einer Steuerrevision unterzogen, anscheinend war ich strenger als sie.

Crowddonating (also die Beträge ohne adäquate Gegenleistung) wurde von der Steuerverwaltung als Schenkung taxiert und ist daher nicht steuerbares Einkommen. Dies ist Kanton Bern, es kann natürlich zu Abweichungen in anderen Kantonen kommen.