Customized Software

Guten Tag

Ich habe eine Frage zu einer Software, die eine Firma für den internen Gebrauch erstellen lässt. Die Software wurde von einem Dienstleister nach Wünschen der Firma erstellt und auch immer weiter entwickelt. Die laufenden Kosten haben wir unter dem Konto „Customized Software“ aktiviert und erstrecken sich bereits über einige Jahre. Da die Software eigentlich nicht an Wert verliert sondern mit den weiteren Entwicklungen an Wert gewinnt, würde es mich Wunder nehmen, wie es in dieser Situation mit den Abschreibungen aussieht. Würdet ihr die Software jährlich mit den 40% (auf die jeweiligen Monate verteilt) abschreiben? Wie würdet ihr hier vorgehen?

Beste Grüsse,
Selina

Guten Tag Selina

Sobald Software oder IT Geräte den Laden verlassen, haben sie keinen Wert mehr. Ist etwas überspitzt gezeichnet aber die Tendenz stimmt.
Software wen möglich ganz der Erfolgsrechnung belasten oder sonst definitiv möglichst schnell abschreiben.

Viele Grüsse
Jakob

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Hallo Jakob

Herzlichen Dank für deine Rückmeldung. Wir haben bisher die Software immer anteilmässig 40% abgeschrieben. Letztes Jahr sind enorme Kosten für die Entwicklung angefallen und somit wären auch die Abschreibungen sehr hoch. Die GL möchte somit nicht den ganzen Betrag abschreiben. Ist das ein Problem, wenn z.B. im Jahr 2018 40% abgeschrieben wurden und im Jahr 2019 nur 20%? Mal von deinem Argument abgesehen, dass eine Software möglichst schnell abgeschrieben werden sollte.

Viele Grüsse
Selina

Hallo Selina

Ihr könnt die Abschreibungen anpassen. Ich empfehle Euch dies im Anhang der Jahresrechnung offen zu legen, da dort die Bewertungsgrundsätze zu beschreiben sind.

Lg
Arthur

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Hallo Arthur

Besten Dank für dein Feedback und Ratschlag. Ihr habt mir beide sehr weitergeholfen!

Viele Grüsse
Selina

Hallo Selina

Die Abschreibungssätze anpassen ist grundsätzlich kein Problem.
Behalte einfach das Vorsichtsprinzip im Auge.
Als extremes Beispiel:
Die Software über 5 Jahre jeweils nur 10% abschreiben, damit das Resultat gut aussieht, ist eine schlechte Variante. Der Vermögenswert muss immer noch werthaltig sein.

Viele Grüsse
Jakob

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