Darf ein Einzelunternehmer BVG-Beiträge von der Steuer abziehen?

Darf man als Einzelunternehmer die BVG-Beiträge als Aufwand abziehen? Sind diese in der Steuererklärung abzugsberechtigt?

1 „Gefällt mir“
  • 50 % der laufenden jährlichen Beiträge an die 2. Säule (der Anteil, welcher dem Arbeitgeberbeitrag entspricht), können als geschäftsmässig begründeter Aufwand der Erfolgsrechnung belastet werden.
  • Dadurch sinkt der ausgewiesene steuerbare Unternehmensgewinn.
  • Dieser dem Arbeitgeberbeitrag entsprechende Teil wird auch von der AHV als Aufwand akzeptiert.
  • Dadurch können bei hohen AHV-pflichtigen Einkommen die nicht rentenbildenden Solidarbeiträge in der Höhe von 9,5 % eingespart werden.
  • Die zweite Hälfte der laufenden Beiträge (gedanklich entspricht dies dem Arbeitnehmeranteil) muss privat bezahlt, bzw. auf dem Privatkonto verbucht werden.
1 „Gefällt mir“

Viele Treuhänder und Buchhalter machen es so, dass sie die BVG Rechnung voll in den Aufwand verbuchen. Im Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung können die persönlichen Vorsorgebeiträge explizit wieder aufgerechnet werden.

Bei Run my Accounts splitten wir die Beträge und kontieren wie folgt:

  1. Konto 5725 Vorsorgeeinrichtungen, Persönliche Beiträge (Aufwand)
  2. Konto 2850 Privatkonto

Wichtig ist noch folgendes: der Aufwand aus den persönlichen Beiträgen kann in der Steuererklärung geltend gemacht und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

1 „Gefällt mir“