Darf man als Einzelunternehmer die BVG-Beiträge als Aufwand abziehen? Sind diese in der Steuererklärung abzugsberechtigt?
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- 50 % der laufenden jährlichen Beiträge an die 2. Säule (der Anteil, welcher dem Arbeitgeberbeitrag entspricht), können als geschäftsmässig begründeter Aufwand der Erfolgsrechnung belastet werden.
- Dadurch sinkt der ausgewiesene steuerbare Unternehmensgewinn.
- Dieser dem Arbeitgeberbeitrag entsprechende Teil wird auch von der AHV als Aufwand akzeptiert.
- Dadurch können bei hohen AHV-pflichtigen Einkommen die nicht rentenbildenden Solidarbeiträge in der Höhe von 9,5 % eingespart werden.
- Die zweite Hälfte der laufenden Beiträge (gedanklich entspricht dies dem Arbeitnehmeranteil) muss privat bezahlt, bzw. auf dem Privatkonto verbucht werden.
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Viele Treuhänder und Buchhalter machen es so, dass sie die BVG Rechnung voll in den Aufwand verbuchen. Im Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung können die persönlichen Vorsorgebeiträge explizit wieder aufgerechnet werden.
Bei Run my Accounts splitten wir die Beträge und kontieren wie folgt:
- Konto 5725 Vorsorgeeinrichtungen, Persönliche Beiträge (Aufwand)
- Konto 2850 Privatkonto
Wichtig ist noch folgendes: der Aufwand aus den persönlichen Beiträgen kann in der Steuererklärung geltend gemacht und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
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