Vielen Dank für Ihre Frage im Buchhaltungsforum.
Die Verrechnung des Darlehens mit dem Kontokorrent auf der Aktivseite widerspricht dem Verrechnungsverbot (OR 958c/1 Ziffer 7). Dadurch würden wichtige Informationen verloren gehen und die beiden Verträge unterliegen mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht denselben Vertragsbedingungen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zu beantworten. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Nora Bouakaz
Hallo
Danke für die Antwort.
Wie kann ich denn sonst auf einer anderen Weise ein geschäftliches Darlehen, welches privat zurückbezahlt wurde, verbuchen?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.