Hallo
Wir haben unserer Tochter für Ihre Geschäftseröffnung/gründung ein Darlehen gegeben. Dies wurde bis jetzt in der Buchhaltung auch so verbucht. Nun haben wir das Darlehen in einen Erbvorzug umgewandelt. Was passiert jetzt mit dem Darlehen in der Buchhaltung? Muss ich dieses nun auf das Konto “Eigenkapital” umbuchen? Oder was wäre der korrekte Weg?
Vielen Dank zum voraus für die Beantwortung.
Freundliche Grüsse
Karin Kugler