Darlehen umgewandelt in Erbvorzug

Hallo

Wir haben unserer Tochter für Ihre Geschäftseröffnung/gründung ein Darlehen gegeben. Dies wurde bis jetzt in der Buchhaltung auch so verbucht. Nun haben wir das Darlehen in einen Erbvorzug umgewandelt. Was passiert jetzt mit dem Darlehen in der Buchhaltung? Muss ich dieses nun auf das Konto “Eigenkapital” umbuchen? Oder was wäre der korrekte Weg?

Vielen Dank zum voraus für die Beantwortung.

Freundliche Grüsse
Karin Kugler

Hallo Karin

Falls es sich um eine Einzelfirma handelt:

2xxx Darlehen / 2850 Privat
oder
2xxx Darlehen / 2820 Kapitaleinlagen und Kapitalrückzüge

Das Konto Darlehen müsste anschliessend ausgeglichen sein.

Gruss
Salvi

Hallo Salvi

Vielen Dank für die rasche Beantwortung. Ich habe noch eine Anschlussfrage.

Wäre es sinnvoller dies auf 2820 zu buchen da es sich ja um einen langfristige Einlage handelt?

Liebe Grüsse
Karin

Hallo Karin

Rein buchhalterisch spielt es keine Rolle. Die beiden Konto 2850 und 2820 werden eh jährlich auf null gestellt bzw. auf das Konto 2800 Eigenkapital übertragen. Aber aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit, kann es schon sillvoller sein das Konto 2820 zu verwenden.

Gruss
Salvi

Hallo Salvi

Okey ja stimmt natürlich. Vielen Dank für die rasche Hilfe.

Gruss
Karin