Wir haben unserer Tochter für Ihre Geschäftseröffnung/gründung ein Darlehen gegeben. Dies wurde bis jetzt in der Buchhaltung auch so verbucht. Nun haben wir das Darlehen in einen Erbvorzug umgewandelt. Was passiert jetzt mit dem Darlehen in der Buchhaltung? Muss ich dieses nun auf das Konto “Eigenkapital” umbuchen? Oder was wäre der korrekte Weg?
Rein buchhalterisch spielt es keine Rolle. Die beiden Konto 2850 und 2820 werden eh jährlich auf null gestellt bzw. auf das Konto 2800 Eigenkapital übertragen. Aber aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit, kann es schon sillvoller sein das Konto 2820 zu verwenden.