Darlehensforderung ausbuchen

Hallo Zusammen

Wir (Juristische Person AG) haben einer anderen Juristischen Person (GmbH) ein Darlehen gewährt.
Der Darlehensnehmer meldet demnächst Konkurs an. D.H. wir können die Forderung abschreiben.

Habe gehört, dass wir diese Abschreibung (Erfolgsunwirksam) ausbuchen sollten. Da ansonsten steuerrelevante Probleme entstehen könnten.

Ich würde es so buchen:

Wertberichtigungen Darlehen / Darlehen

und zwar auf 3 Jahre gebucht.

Ist meine Aussage korrekt? Mir ist nicht klar… die Position bleibt ja so immer im Anlagevermögen.

Gruss und Danke für euren Rat.

fventi