Wir (Juristische Person AG) haben einer anderen Juristischen Person (GmbH) ein Darlehen gewährt.
Der Darlehensnehmer meldet demnächst Konkurs an. D.H. wir können die Forderung abschreiben.
Habe gehört, dass wir diese Abschreibung (Erfolgsunwirksam) ausbuchen sollten. Da ansonsten steuerrelevante Probleme entstehen könnten.
Ich würde es so buchen:
Wertberichtigungen Darlehen / Darlehen
und zwar auf 3 Jahre gebucht.
Ist meine Aussage korrekt? Mir ist nicht klar… die Position bleibt ja so immer im Anlagevermögen.
Da dies für euch ein Verlust ist, kannst und sollst Du diese Abschreibung erfolgswirksam über die Erfolgsrechnung buchen, damit Du den Gewinn für das betroffene Jahr reduzierst und dadurch Gewinnsteuer sparst.
Die Buchung lautet daher
Abschreibung / Darlehen oder
a.o. Aufwand / Darlehen (falls Du dieses ausserordentliche Ereignis separat von den übrigen ordentlichen Abschreibungen in der Erfolgsrechnung ausweisen möchtest. Ich würde das vorschlagen, damit Du die ‘normalen’ Abschreibungen von Jahr-zu-Jahr vergleichen kannst.)