DE MWST Betrag als Unternehmer zurückfordern

Hallo

Wir haben im Ausland (Deutschland) ein Artikel gekauft. Dieser Artikel wurde aber nicht an uns geliefert, sondern ging direkt an einen anderen Lieferanten, welcher dieser Artikel für uns braucht. Auf der Rechnung wurde uns deshalb 19% MWST verrechnet. Kann man diesen Betrag wieder zurückfordern von der Deutschen Behörde? Wir haben kein Lager in der EU und auch keine MWST-Nr. im Ausland.

War der Art von DE zu Ihrer Partnerfirma in DE direkt geliefert, aber Rechnung an Sie?

Also DE zu DE Geschäft?

Ja genau. Wir haben die Rechnung erhalten und die Ware wurde innerhalb DE versendet.

Da gar nie physisch in CH ist es kein Export.

Was sagt die CH MWST zum Ort der Lieferung?

Gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a MWSTG gilt als Ort der Lieferung der Ort , an dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt befindet, in dem die wirtschaftliche Verfügungsmacht übergeht oder dort wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Bearbeitung oder der Überlassung zum Gebrauch oder Nutzung befindet.

Hallo Irene

D MWST hat mit CH MWST nichts zu tun und wird in einer CH-Buchhaltung als Aufwandkonto geführt, wenn das öfter anfällt.

Zu Deiner Frage: Ja, das geht bedingt. Frag beim Finanzamt Konstanz an (bzw. dort, wo Dir die D MWST verrechnet wurde), die sind da sehr freundlich und kompetent.

Gruess Hanspeter