- Bank/Post an 38xx Ertrag aus abgeschriebenen Forderungen CHF 27’752.10 - Bank/Post an 2200 Geschuldete MWST CHF 2’247.90
Anstelle des Kontos 38xx könntest Du auch ein Konto übriger Betriebsertrag verwenden, aber die Lösung mit 38xx gefällt mir persönlich besser.
Gemäss OR könntest Du bestimmt auch das Konto „ausserordentlicher/periodenfremder Ertrag“ verwenden.
Wichtig:
Falls Du Swiss Gaap FER anwendest, beachte dann sind solche Zahlungseingänge aus dem operativen Geschäft im Betriebsergebnis zu verbuchen (als übriger betrieblicher Ertrag). Zahlungen aus dem operativen Geschäft sind niemals “ausserordentlich”, auch in Vorjahre nicht.
Zit. Swiss Gaap Fer 3, Ziffer 21:
«Zum betriebsfremden Ergebnis gehören nur Aufwendungen und Erträge, die aus Ereignissen oder Geschäftsvorfällen entstehen, welche sich klar von der betrieblichen Geschäftstätigkeit der Organisation unterscheiden.»
Schlussfolgerung: Der Zahlungseingang basiert auf einer regulären Kundenzahlung aus Lieferungen und Leistungen. Er unterscheidet sich somit nicht von der betrieblichen Geschäftstätigkeit und ist folglich betrieblich
Das gehört 8xxx (konkret als periodenfremder Ertrag) gebucht.
Der vorherige Beitrag vom Kollegen Luigi ist dabei nicht grundsätzlich falsch: Der Sachverhalt gehört tatsächlich nicht ins betriebsfremde Ergebnis. Allerdings werden hier zwei Begriffe miteinander vermischt. Das betriebsfremde Ergebnis ist nicht dasselbe wie das ausserordentliche Ergebnis – auch nicht nach Swiss GAAP FER.
Das betriebsfremde Ergebnis umfasst Erträge und Aufwendungen aus Tätigkeiten ausserhalb des eigentlichen Kerngeschäfts, beispielsweise aus nicht betrieblich notwendigen Liegenschaften oder Wertschriften. Im OR entspricht das dem betrieblichen Nebenerfolg (Kategorie 7xxx).
In deinem Fall liegt jedoch ein periodenfremder Ertrag vor. Der Geschäftsvorfall wurde bereits im Abschluss 2024 definitiv ausgebucht. Geht der Betrag nun doch noch ein, betrifft er wirtschaftlich eine frühere Periode und ist deshalb als periodenfremder Ertrag zu erfassen. Entsprechend war der Gewinn 2024 aus heutiger Sicht um diesen Betrag zu tief ausgewiesen. Und CHF30k sind wesentlich, weshalb das nicht in den betrieblichen Ertrag / 3xxx gebucht werden sollte.