Deklaration AHV-pflicht.Lohn bei der SVA versus BVG-Institut

Für eine kleine GmbH erstelle ich u.a. die Lohnausweise samt der finalen Deklaration bei der SVA sowie BVG etc. Soweit alles gut, doch eine Unsicherheit habe ich. Gemäss Telefonat mit dem BVG-Institut muss die AHV pflichtige Lohnsumme Identisch sein, mit der Deklaration gegenüber der SVA.

Nun zum Problem:
Mit dem einen Mitarbeiter wurde ein NETTOLohn von 2700 CHF vereinbart. (13x ausbezahlt - Teilzeitangestellter). Nun ist dieser Mitarbeiter auch BVG versichert und ich habe ihm dazu auch monatlich die entsprechende BVG Prämie abgezogen. (Gemäss Meldung der beruflichen Vorsorge waren dies rund CHF 203.-- p.Monat).
Aufgrund der AHV-Tarif Änderung im 2020 wird die Bruttolohnsumme nun leicht höher ausfallen. Dem Mitarbeiter möchte man ja weiterhin 2’700 CHF p. M. auszahlen. Die neue Bruttolohnsumme 2020 habe ich dem BVG Institut nun mitgeteilt. Diese wiederum teilte mir mit, dass die monatlich BVG Prämie nun nicht mehr 203 CHF, sondern 204 CHF sei. (habe ich hier bewusst gerundet). Wenn ich diese Prämienanpassung nun in meinem Excelfile vornehme, erhöht sich bei mir automatisch wiederum die Bruttolohnsumme, welche dann wiederum erneut eine Prämien-Erhöhung bei der BVG auslösen würde…Und so würde es eine “Endlosschlaufe” geben, denn die BVG Prämie ist ein Teil der Bruttolohnsumme.
Habe dies versucht dem BVG Institut klar zu machen und gebeten mir aufrund der NETTOLOHNSumme doch die BVG-Prämie mitzuteilen um eben genau diese Endlosschlaufe zu vermeiden. Doch dies ist anscheinend nicht möglich. Man muss die AHV pflichtige Lohnsumme mitteilen.

Meine Frage: Wenn ich dies so mache, dann wird bei mir die deklarierte AHV Pflichtige Lohnsumme bei der SVA NIE mit der der BVG identisch sein. Mir ist bewusst, dass es eine kleine Differenz ist (da tiefe Lohnsumme). Doch wie löst man dieses Problem korrekt?
Hoffe konnte mich verständlich ausdrucken. Besten DANK und ein tolles 2020 OHNE Differenzen :slight_smile:
DANKE

Hallo,
BVG Lohnsumme muss schon mit der AHV übereinstimmen, aber wohl kaum auf den Franken genau. Man gibt ja beim BVG die „mutmassliche“ Lohnsumme im Voraus bekannt. Diese kann man i.d.R. problemlos auf Fr. 100.00 runden.

Gruss
Salvi