Deklarierung Weiterbildung im Lohnausweis

Hallo Zusammen,

Ich habe eine Frage zum Lohnausweis im Zusammenhang mit Weiterbildungen. Dazu folgende Situation:

Die Weiterbildung des Arbeitnehmers (AN) dauert 1 Jahr und kostet ca. 14 TCHF. Die Kosten sowie Spesen werden vollumfänglich vom Arbeitgeber (AG) übernommen. Die Rechnungen laufen auf den AN und werden durch den AG an den AN rückvergütet. Es stellen sich nun folgende Fragen:

  • A) Deklariert der AG seine an den AN rückvergüteten Kosten so oder so in Ziffer 13.3 im Lohnausweis des AN oder kann der AG die Kosten auch unter Ziffer 2.3 deklarieren? Unter welchen Umständen deklariert der AG die Kosten in Ziffer 2.3 bzw. kann sich der AN wehren wenn der AG diese in Ziffer 2.3 anstelle 13.3 deklariert?

  • B) Falls Weiterbildungskosten unter 13.3 deklariert werden, so werden diese auch nicht dem Nettolohn des AN hinzugerechnet, wodurch der AN natürlich auch keine Abzüge in seiner persönlichen Steuererklärung machen muss. Bei Deklarierung in Ziffer 2.3 durch den AG wäre dies anders und der AN müsste die Kosten, jedoch aber nur bis 12 TCHF von den Steuern abziehen. Auf das steuerbare Nettoeinkommen des AN würden jedoch 14 TCHF hinzukommen. Stimmt das alles?

  • C) Nehmen wir an der AN kauft sich für die Weiterbildung noch einen Laptop welchen er von den Steuern absetzen möchte. Wie aber weiss nun das Steueramt dass dieser Laptop nicht vom AG bezahlt worden ist und bereits unter Ziffer 13.3 deklariert worden ist durch den AG?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen und

Liebe Grüsse
ropen