Hallo
Kann mir jemand helfen bezüglich Dienstleistung MWST pflichtig. Ich muss eine Rechnung an ein ausländisches Unternehmen verrechnen. Es betrifft eine Dienstleistung zur Erlangung einer Marktzulassung. Muss ich die MWST verrechnen?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke nach Art. 8 MWSTG eher nicht, weil der Leistungsempfänger im Ausland ist.
Vielen Dank für’s Feedback
Es gibt drei Prinzipien die hier in Frage kommen:
- Empfängerortprinzip
- Erbringungsortprinzip
- Bestimmungsortprinzip
Kläre es unter diesen 3 Aspekten ab
schreibe ohne MWST nach Empfängerortdprinzip, reverse charge auf dir Rechnung
Vielen Dank, es ist das Empfängerortprinzip.