Differenz Abrechnungskonto Mwst

Hallo

Ich habe eine neue Buchhaltung übernommen.
Auf dem Verrechnungskonto der Mwst haben wir eine Differenz. Enstanden ist diese durch eine falsche Jahresabstimmung. Wir haben daraufhin Geld erhalten von der estv (knapp CHF500.00).
Da es Altlasten sind, stelle ich mir die Frage wie am besten vorgehen. Kann ich mit der nächsten Abrechnung den Betrag via einer Vst-korrektur wieder verrechnen ? Mit Vermerk bei uns, wenn die nächste Revision kommt?
Oder hat jemand noch andere Ideen?

Besten Dank.

Sie haben 500 zurückerhalten, was ist der Grund?

Sobald das klar ist, siehe Abstimmung, dann kann man den Grund in der FIBU nachbuchen.

Guten Tag
Die Jahresabstimmung wurde dazumals falsch erstellt (falsche Vorteuersaldi ins Excell übernommen). Gemäss dieser hätten wir ein Guthaben bei der ESTV zu Gute gehabt. Die Abstimmung ist dann so eingereicht worden und daraufhin folgte die Überweisung an uns.
Die effekteven Abrechnungen von damals stimmen alle. Die Jahresabstimmung hätte so nicht eingereicht werden dürfen.
Die 500.- stehen uns nicht zu.

Also vor Ihnen hat man 500.- Guthaben berechnet.

Sie haben das überprüft. Und bemerkt dass dem nicht so sei.

Die MWST hat das noch nicht mitbekommen. Die 500.- wurden ausbezahlt also Bank an Kto 2201 gebucht.

Nun … wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie

a) die 500 an die MWST zurück zu schicken
b) Die Abstimmung korrigieren.

Dann würden Sie
c) 2201 an 1020 buchen, Zahlung 500.- retour?

Ich weiss nicht ob ich Sie richtig verstand.

Genau, vor meiner Zeit berrechnete man die 500.00 Guthaben, was aber falsch war.
Es geht um die Jahresabstimmung von 2018, die kann ich nicht mehr korrigieren. Ich will aber mit einer sauberen Buchhaltung beginnen. Darum will ich am liebsten mit der nächsten Quartalsabrechnung im Abrechnungs-Formular eine VST-Korrektur mit den 500.00 erfassen. So überweise ich der ESTV 500.00 mehr und buche dementsprechend 2201 an 1020. Danach würde mein Saldo wieder stimmen. Natürlich würde ich alles dokumentieren, dass bei einer Revision alles nachvollziehbar ist.
Ich sehe keine andere Möglichkeit oder hätten Sie eine Idee?

Da ich die Abstimmung nicht kenne kann ich keine definitive Atwort geben, aber Ihren Infos durchaus nachvollziehen.