Diskrepanz PK KK Schlussrechnung und Lohnausweis

Hi zusammen,

Ich mache den Jahresabschluss 2023 für eine GmbH (Inhaber, Angestellte = 1 Person). Die Firma muss saniert werden. Gründer nahm also per 31.12.2023 eine 2023 Bruttolohnanpassung von 84’000 CHF auf 22’100 CHF vor. Zudem beschloss er kürzlich seinen Lohn nicht zu beziehen, um den Verlust 2023 zu mindern (mit Option des Bezuges in 2024 falls die Geschäftslage sich wesentlich verbessert, was erwartet wird).

Lohnausweis 2023 und die schon getätigten SVA Zahlungen basieren auf 22’100 CHF Bruttolohn. KTG VG und PK schafften die Lohnanpassung per ihre Auszüge 31.12.2023 nicht rechtzeitig. Ihre Beitrags-/Endrechnungen basieren auf Bruttolohn 84’000 CHF. Rückwirkend anpassen geht technisch nicht. Die PK AN Beiträge für die CHF 84’000 wurden nicht bezahlt in 2023, die PK AG Beiträge schon.

Hauptherausforderungen sind

  1. PK Beiträge von Lohnausweis 2023, PK Endrechnung 2023 und getätigte PK AG Zahlungen weichen alle ab.
  2. Es sieht aus als wäre das KK PK Konto im Minus aber eigentlich (mit 22’100 Basislohn) wäre ein Guthaben drauf.
  3. UVG 2023 Schlussrechnung basierd auf 22’100 CHF. KTG 2023 Schlussrechnung basiert auf 84’000 CHF.
  4. Steueramt sagt es ist problematisch wenn der Lohnausweis 22’100 Bruttolohn ausweist, aber tätsächtlich kein Lohn ausbezahlt wurde. Das könnte höchstens irgendwie als Darlehen erfasst werden (?).

Das Steueramt will keine Anleitung geben und sagt ich soll der Steuererklärung ein Begleitschreiben mit Erklärungen beilegen. Was würdet ihr an meiner Stelle machen (Buchungssätze)?

Danke für eure Hilfe/ Tipps!

Saletti

Die Frage ist zuallererst die rechtliche Verpflichtung der PK-Beiträge bzw. KTG etc.
D.h. ob es überhaupt möglich ist bzw. von der PK akzeptiert wird, den Lohn 2023 noch zu ändern.
Auch die KTG-Deklaration über 84k müsste ja korrigiert werden.
Zum Teil gibt es bei UVG usw. aber auch Fixlohn-Vereinbarungen, die nur mittels neuer Police bzw. Vorab-Lohnmeldungen angepasst werden können.
Das wäre alles zu prüfen.

Wenn es nicht geändert werden kann, muss wohl oder übel mit diesen Beiträgen gerechnet & gebucht werden.
Falls es akzeptiert wird, könnte allenfalls ein Guthaben ggn. der PK in der Buchhaltung 2023 erfasst werden (Zahlungen > geschuldete Beiträge).
PK AG & AN Beiträge werden beide vom AG bezahlt. Es findet nur ein Abzug beim AN statt (analog AHV etc.). Ob der Lohn an den AN ausbezahlt wurde, ist irrelevant.

Der Lohnausweis muss zwangsläufig mit Lohnbuchhaltung übereinstimmen.
Eine Auszahlung des Lohnes muss nicht stattgefunden haben, d.h. es kann über Kontokorrent/Darlehen gebucht werden (Schuld gegenüber Eigentümer in Bilanz).
Eine „Option“ für den Lohn 2023 gibt es nicht. Entweder gibt es Lohnausweis & Schuld/Zahlung des Lohnes oder kein Lohnausweis und damit keinen Lohn. Der bescheinigte Lohn 2023 muss ja irgendwo verbucht werden!

Beste Grüsse
jd

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