Hi zusammen,
Ich mache den Jahresabschluss 2023 für eine GmbH (Inhaber, Angestellte = 1 Person). Die Firma muss saniert werden. Gründer nahm also per 31.12.2023 eine 2023 Bruttolohnanpassung von 84’000 CHF auf 22’100 CHF vor. Zudem beschloss er kürzlich seinen Lohn nicht zu beziehen, um den Verlust 2023 zu mindern (mit Option des Bezuges in 2024 falls die Geschäftslage sich wesentlich verbessert, was erwartet wird).
Lohnausweis 2023 und die schon getätigten SVA Zahlungen basieren auf 22’100 CHF Bruttolohn. KTG VG und PK schafften die Lohnanpassung per ihre Auszüge 31.12.2023 nicht rechtzeitig. Ihre Beitrags-/Endrechnungen basieren auf Bruttolohn 84’000 CHF. Rückwirkend anpassen geht technisch nicht. Die PK AN Beiträge für die CHF 84’000 wurden nicht bezahlt in 2023, die PK AG Beiträge schon.
Hauptherausforderungen sind
- PK Beiträge von Lohnausweis 2023, PK Endrechnung 2023 und getätigte PK AG Zahlungen weichen alle ab.
- Es sieht aus als wäre das KK PK Konto im Minus aber eigentlich (mit 22’100 Basislohn) wäre ein Guthaben drauf.
- UVG 2023 Schlussrechnung basierd auf 22’100 CHF. KTG 2023 Schlussrechnung basiert auf 84’000 CHF.
- Steueramt sagt es ist problematisch wenn der Lohnausweis 22’100 Bruttolohn ausweist, aber tätsächtlich kein Lohn ausbezahlt wurde. Das könnte höchstens irgendwie als Darlehen erfasst werden (?).
Das Steueramt will keine Anleitung geben und sagt ich soll der Steuererklärung ein Begleitschreiben mit Erklärungen beilegen. Was würdet ihr an meiner Stelle machen (Buchungssätze)?
Danke für eure Hilfe/ Tipps!