Hallo zusammen
Ich arbeite in einer kleinen AG und mache nun nebenbei die Buchhaltung meines Bruders, welcher sich als Einzelfirma selbstständig macht. Da ich nicht mehr ganz frisch bin, was Buchungen in Einzelfirmen betrifft, habe ich ein paar Fragen zu “Gründungsbuchungen” der Einzelfirma:
-
Ich habe alle geschäftsrelevanten Aufwände (auch die vor der Gründung) per Gründungsdatum reingebucht. Darf ich das? Darf ich auch Rechnungen von Ende 2018, welche das Geschäft betreffen noch buchen?
-
Er ist Maler, hat dabei ein Geschäftsfahrzeug, das wirklich nur rein geschäftlich genutzt werden kann. Der Kauf fand 2018 statt. Nach Abzug von 40% für die Abschreibungen habe ich nun folgenden Buchungssatz: Fahrzeug / Eigenkapital. Ist dies korrekt so?
-
Beim jetzigen Arbeitgeber hat er aufgrund einer Weiterbildung noch Minusstunden, welche er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzahlen muss. Kann ich dies über einen Weiterbildungsaufwand in die Einzelfirma nehmen, oder darf ich dies nicht über die Einzelfirma buchen?
-
Da er viel in der Werkstatt oder dann auf Baustellen arbeitet, isst er sein Mittagessen häufig nicht zuhause. Kann ich jedes Mittagessen (natürlich gegen Beleg) als Reisespesen buchen?
-
Die ausbezahlte PK wird dann auch über Bank / Eigenkapital gebucht?
Ich weiss, sind etwas viele Fragen für meinen ersten Beitrag, aber wenn mir hier jemand noch helfen kann, resp. meine Buchungen und Vermutungen bestätigen kann, wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüsse
Christoph