Div. Fragen zu Anfangsbuchungen Einzelfirma

Hallo zusammen

Ich arbeite in einer kleinen AG und mache nun nebenbei die Buchhaltung meines Bruders, welcher sich als Einzelfirma selbstständig macht. Da ich nicht mehr ganz frisch bin, was Buchungen in Einzelfirmen betrifft, habe ich ein paar Fragen zu “Gründungsbuchungen” der Einzelfirma:

  1. Ich habe alle geschäftsrelevanten Aufwände (auch die vor der Gründung) per Gründungsdatum reingebucht. Darf ich das? Darf ich auch Rechnungen von Ende 2018, welche das Geschäft betreffen noch buchen?

  2. Er ist Maler, hat dabei ein Geschäftsfahrzeug, das wirklich nur rein geschäftlich genutzt werden kann. Der Kauf fand 2018 statt. Nach Abzug von 40% für die Abschreibungen habe ich nun folgenden Buchungssatz: Fahrzeug / Eigenkapital. Ist dies korrekt so?

  3. Beim jetzigen Arbeitgeber hat er aufgrund einer Weiterbildung noch Minusstunden, welche er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzahlen muss. Kann ich dies über einen Weiterbildungsaufwand in die Einzelfirma nehmen, oder darf ich dies nicht über die Einzelfirma buchen?

  4. Da er viel in der Werkstatt oder dann auf Baustellen arbeitet, isst er sein Mittagessen häufig nicht zuhause. Kann ich jedes Mittagessen (natürlich gegen Beleg) als Reisespesen buchen?

  5. Die ausbezahlte PK wird dann auch über Bank / Eigenkapital gebucht?

Ich weiss, sind etwas viele Fragen für meinen ersten Beitrag, aber wenn mir hier jemand noch helfen kann, resp. meine Buchungen und Vermutungen bestätigen kann, wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüsse
Christoph

Hallo Christoph

Meine Einschätzung:

1.) Die würde ich reinbuchen und schauen was passiert. Schlimmstenfalls wird es aufgerechnet.
2.) Das mit den 40% Abschreibung verstehe ich nicht ganz. Ist das der Betrag für zwischen Anschaffung und Einbringung in die Firma? Ansonsten kannst du die Abschreibung als geschäftlicher Aufwand verbuchen. Die Buchung Fahrzeug / Eigenkapital passt. Allenfalls ein Unterkonto vom Eigenkapital verwenden. Ist aber nicht matchentscheidend.
3.) Eher nicht, das hat ja keine geschäftsmässige Begründung. Der Grund liegt im “alten” Arbeitsverhältnis.
4.) Ja kann er. Muss aber die steuerlich zulässigen Höchstsätze berücksichtigen. Da gibt es Muster Spesenreglemente.
5.) Passt, wenn es auf das Geschäftskonto einbezahlt wird. Allenfalls wie bei Punkt 2 auch ein Unterkonto vom Eigenkapital verwenden.
Ich hoffe die kurzen Antworten helfen dir weiter.

Viele Grüsse
Jakob

Hallo Jakob

Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort.

Zu Punkt 2: ja, das ist der Abschreiber zwischen Kaufzeitpunkt und Einbringung in die Firma. Soll ich den Kaufwert buchen? :slight_smile:

Ich habe noch ein Privatkonto, auf welchem ich die diesjährigen Privateinlagen und -auslagen buche. Das Fahrzeug und die PK buche ich nur einmalig auf das Kapital-Konto. :slight_smile: