Dividende aus Gewinnvortrag

Hallo zusammen

Folgende Frage:

Gmbh Verlust von 5’000.00 im 2023.
Gewinnvortrag von 61’980.00
Einbezahltes Kapital 20’000.00
Grunddividende 2’190.00
Eine Gesellschafterin mit 100% Pensum, Lohn ca. 70’000.00
==> kann ich trotzdem eine Dividende aus dem Gewinnvortrag vom 2022 auszahlen? Wenn ja, wie hoch würdet ihr diese ansetzen?

Merci und liebe Grüsse

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ja geht da Gewor grösser als Verlust

Aber ist 70 der marktübliche Lohn?
Check mit Salarium

@michel.keck

Salarium des Bundes ist leider bis im Herbst 2024 offline. Ich glaube der wird überarbeitet.
Es gibt aber einen Lohnrechner der Gewerkschaften, der sollte sowas ähnlich gut leisten können: https://www.lohnrechner.ch/

Desweiteren kommt es beim marktüblichen Lohn durchaus auf Betriebsgrösse und Branche an. In einer GmbH mit 1-5 Angestellten finde ich den Monatslohn für den Geschäftsführer durchaus realistisch, wenn es sich nicht gerade um eine Hochlohnbranche handelt.

Ich würde einfach darauf achten, dass (gerade bei Alleingesellschaftern) erst der Lohn angepasst wird, bevor übermässig hohe Dividenden ausbezahlt werden. Der Staat hat es natürlich lieber, wenn man Einkommen versteuern muss (als Privatperson) anstelle den steuerlich privilegierten Dividenden.
Entspricht der Lohn marktüblichen Verhältnissen muss man sich aber keine Sorgen machen.

Und immer an die gesetzlichen Reserven denken, wenn man Dividende auszahlt. Freiwillige Gewinnreserven kann ich persönlich übrigens auch empfehlen.

Verlust 2023: -5000
Gewinnvortrag 2022: +61980

Bilanzgewinn 2023: +56’980

Gesetzliche Reserven (5% vom Gewinn 2023): entfällt, da Verlust
Grunddividende 5% des Stammkapitals: 1’000.- CHF

Superdividenden sind möglich, aber unterliegen der Doppelbesteuerung.
Ich würde hier eher einen zusätzlichen Betrag als Lohn an die Gesellschafterin ausbezahlen. Das ist steuertechnisch im Endeffekt teurer, aber dafür kann sie ihre Pensionskasse noch etwas füttern.

Falls ihr dennoch Superdividende auszahlen wollt, denkt einfach daran, dass zusätzliche Gewinnreserven in Höhe von 10% der Superdividende gebildet werden müssen. Ausserdem auch Verrechnungssteuer etc. berücksichtigen. Die fällt zwar nicht beim Unternehmen an, ist aber bei der Auszahlung massgebend.

Super, merci für die Erläuterungen. Das mit dem BVG hatte ich bereits empfohlen. Aber sie hat sich an den Dividenden festgebissen, da ihr der Versicherungsberater gesagt hat sie müsse unbedingt Kapital aus der Gesellschaft nehmen. Daher eher Fall mit Dividenden.

Aber die Höhe der Superdividende muss ja auch im Verhältnis zum Lohn stimmen oder? Kann ja nicht grad (unter Berücksichtigung der Reserven) den ganzen Bilanzgewinn auszahlen? (Auswirkung auf Steuern mal nicht beachtet)

Gruss Denise

Ich würde nicht empfehlen, Dividenden auszuzahlen, die fast so hoch sind wie ein Jahressalär. Ich weiss nicht, ab wann die Steuerbehörden da intervenieren, aber ursprünglich waren Dividende Gewinnanteile für die Besitzer einer Firma.

Vor allzu hohen Dividenden sollte auch das Einkommen erhöht werden.

Man muss ja den Lohn nicht permanent erhöhen, sondern kann auch Bonuszahlungen leisten (die dann aber natürlich wieder Beitragspflichtig sind, also von AHV bis BVG das volle Programm).

Man könnte also z.B. hier anstatt 12x Monatslöhne für das Jahr 2023 einfach 14x Monatslöhne auszahlen. Dann sind ca. 15-17’000 schon Mal weg. Dann vielleicht noch 10’000 auf dem Gewinnvortrag stehen lassen um künftige Verluste abfedern zu können. Und den Rest als Superdividende abzgl. obligatorische Reserven und Steuern. Die Superdividenden erzeugen nämlich auch Gewinnsteuern beim Unternehmen.

Aber das ist keine Finanzberatung, ich bin beim Thema Dividenden nicht zu 100% rechtssicher.

Danke für Hinqeis das Salarium nicht funktioniert

Und aufgepasst mit Dividenden, nicht nur wegen der Steuern! Die AHV redet auch noch mit. Wenn die Dividende im Vergleich zum Lohn zu hoch ist, wird es eine Aufrechnung geben.
Als vor zig Jahren die Steuern auf Dividenden gesenkt wurden (Stichwort Doppelbesteuerung), hatten wir an einem Seminar einen Workshop zu diesem Thema. Dort wurde - wenn ich mich recht erinnere - empfohlen, die Dividende nicht höher als ein Viertel des Lohns anzusetzen.

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beim Lohnvergleich, Salarium gehts genau darum

Danke für deine Ergänzung Atrus!
Ich weiss jetzt nicht, ob diese Zahl (Dividende nicht höher als 25% Jahreseinkommen) dann irgendwo rechtlich relevant ist oder ob sie sich z.B. bei den Steuerbehörden als Faustregel etabliert hat, aber es ist für Menschen welche gar keine Einschätzung machen können, sicher eine erste Hilfestellung

Die AHV prüft das in der Regel oder ev die Steuerbehörde

:blush:Vor allzu hohen Dividenden sollte auch das Einkommen erhöht werden. :hugs: