Dividende / Ges. reserve

Hallo zusammen

Darf ich Dividende auszahlen wenn keine ges. Reserven vorhanden sind? Nicht oder?

Wenn ich per 31.12.23 die 5% vom Gewinn an die Ges. Reserve buche/bilde. darf man dann mit dem Restgewinn Dividene bilden oder bleibt der Gewinn „bestehen“?

Vielen Dank

Nein, vor der Ausschüttung einer Dividende oder Tantiemen an Aktionäre oder Verwaltungsrat sind die gesetzlichen Reservezuweisungen zu beachten, siehe Art. 671 OR dazu.

Der restliche Gewinn kann Grundsätzlich via Dividende ausgeschüttet werden, hier wären allerdings noch die Statuten der Gesellschaft zu beachten, je nach dem könnten die Statuten eine Bestimmte Gewinnverwendung verlangen, siehe dazu Art. 660 OR.

Vielen Dank. Dann weise ich die Ges. Reserven zu und dann die Grunddividende.
Ich dachte eben darf die nicht zuweisen bis die Ges. Gewinnreserve aufgefüllt ist komplett.

Nenein das schon nicht, es reicht wenn man die 5% Zuweisung macht gemäss OR, die Restliche Verwendung kann in der GV beschlossen werden.

Muss ich die ges. Gewinnreserve per 31.12.23 buchen oder per 1.1.2024?

Per 31.12. buchst du den Jahresgewinn , z.B. 9200 an 2991 , die Verteilung dann im Folgejahr.