Dividenden in der Schweiz - Besteuerung 1. Firma & 2. Privat

Frage:

Eine GmbH hat im 2021 z. B. 60’000.- Gewinn erzielt. Der Inhaber möchte diese beziehen. Die Frage kam auf, ob er es als Lohn beziehen und rückwirkend als Aufwand buchen soll, oder evtl. als Dividenden.

Er ist Inhaber und arbeitet auch aktiv mit.

Auf der Seite der Firma: kann man die Ausschüttung der Dividenden wie beim Lohn als Aufwand verbuchen? oder ist diese Erfolgsrechnungsneutral und als Gewinnverwendung angeschaut. uns somit doppelt versteuert

  1. auf der Seite der Firma zu 100%
  2. Auf der privaten Ebene zu ca. 60% und somit zu 160% versteuert?

zu erwähnen ist, dass der Inhaber einen 100% Lohn von einer Anstellung hat und er sich die AHV bei der Auszahlung des Gewinnes ersparen will. Darum kam die Idee mit den Dividenden. Evtl. gibt es hier auch andere Ideen?

Fazit: lohnt sich eine Dividendenauszahlung überhaupt?

Danke für Ihre Aufklärung.

Gruss, David Leiner

Hallo David

Stufe GmbH:
Dividendenzahlungen sind aus bereits besteuerten Gewinnen zu leisten. Dies führt zu einer steuerlichen Doppelbelastung. Die Auszahlung der Dividende tangiert die Erfolgsrechnung nicht, diese Gewinnverwendung muss durch die Gesellschafterversammlung abgesegnet werden.
Der Lohnaufwand hingegen stellt geschäftlich begründeter Aufwand dar und reduziert somit die Steuerbelastung in der GmbH.

Stufe Gesellschafter:
Die Doppelbesteuerung wurde reduziert. Ab einer Beteiligungsquote von 10% sind die Erträge aus qualifizierten Beteiligungen bei der Einkommenssteuer 70% (Bund) resp. min. 50% (Kanton) steuerbar. (ab 2020 (STAF-Massnahmen), vor 2020 andere Reduktion (USR II))

Umqualifizierung Dividende in Lohn:
Grundsätzlich sollten Lohnzahlungen und Dividendenzahlungen angemessen sein, dies bedeuten sie sollten branchen- und ortsüblich sein.
Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass wenn der Lohn angemessen ist und die Dividende nicht 10% des Unternehmenswert übersteigt eine Umqualifizierung ausgeschlossen ist.
Wenn dein Inhaber einen Lohn z.B. von CHF 200’000 bezieht steht einer Dividendenausschüttung von CHF 60’000 nichts im Wege. Ist der Lohn jedoch für ein 100% nur bei CHF 40’000, wird die Dividende als beitragsrechtlich massgebendes Einkommen aufgerechnet.
Ob eine Umqualifizierung stattfindet wird immer im Einzelfall geprüft.

Ob sich eine Dividendenzahlung lohnt ist immer sehr individuell und lässt sich im Allgemeinen nicht so sagen.
Hinweis: Mindestbeiträge / PK-Beiträge / Vorsorgeleistungen / usw…

Liebe Grüsse

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Ich würde mix Lohn und Divi machen

Annahme Lohn für einen Geschäftsführer wäre 120’000… kann man bei Salarium nachschlagen macht Steuerverwaltung resp AHV auch.

Dann Annahme Arbeitspensum 20%
Muss begründet werden können

Also Lohn 24000 darauf AHV zahlen… klever wäre 21150 zu buchen ohne BVG

Dann Rest als Divi… wenn die AHV kommt und die kommt und nicht Steuerverwaltung und das hinterfragen, müssen Sie solide Argumente vorweisen

a) Pensum
b) marktüblicher Lohn