Dividendensteuer

Hallo,
Wir benötigen Beratung in folgendem Fall:
Ein deutscher Staatsbürger ist alleiniger Inhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bulgarien.
Das Unternehmen ist in Deutschland und Bulgarien tätig.
Das bulgarische Unternehmen zahlt ihm eine Dividende, und die Steuer von 5% wird vom Zahler des Einkommens (d.h. in Bulgarien) einbehalten.
Meine Frage ist:
Ist der deutsche Staatsbürger verpflichtet, den Erhalt dieser Dividende gegenüber dem deutschen Finanzamt zu deklarieren, und schuldet er auf die in Deutschland ausgeschüttete Dividende, sobald sie in Bulgarien besteuert wurde, eine andere Steuer?

deklarien ja, ist ja steuerpflichtig in D

in Bulgarien wird eine Quemlenateuer erhoben.

Diese kann ev. zurückgefordert werden, nachdem in D Steuer bez. wurde

Hallo Galina,

Eine Frage zum Steuerrecht Deutschland - Bulgarien in einem Schweizer Forum - ich bin gespannt.

Es benötigt bereits bei nationalen Anliegen Spezialisten. In internationalen Verhältnissen ist es doppelt schwierig, da nicht nur unterschiedliche Gesetze, sondern auch die Handhabung derer völlig unterschiedlich ist. Daher ist eine Fachperson mit Erfahrung gefragt.

Rein fachlich sind nicht nur die nationalen Gesetzte von Belang, sondern auch die Doppelbesteuerungsabkommen, evtl. sogar die Sozialversicherungsabkommen (die oft vergessen gehen - mit tw. fatalen Folgen). Such dir also einen Steuerberater in DE mit Erfahrung zum Doppelbesteuerung DE->BGR.

Zur Deklaration: Grundsätzlich sind auf der Steuererklärung i.d.R. die weltweiten Einkommen und Vermögen zu deklarieren, da diese mindestens steuersatzbestimmend sind.

Zur Rückforderung: Diese ist nicht per se gegeben, es gibt auch nicht rückforderungsfähige Teile.

Wenn es hilft - gerne mit „Herz“ markieren.

Ich wünsche euch einen guten Tag.

Beste Grüsse
Stefan