Dokumentation von uneinbringlichen Geldforderungen

Sali Forumsmitglieder,

wenn ein Kunde in Zahlungsschwierigkeiten ist, dann können wir ihn betreiben.
Wenn die Betreibung aber völlig aussiehtslos ist und eigentlich nur noch mal Kosten für das Betreibungsamt anfallen, dann kann ja auch auf die Betreibung verzichtet werden. Ist das korrekt?
Wie muss jetzt aber belegt werden, dass die Forderung uneinbringbar ist? Muss das der zahlungunfähige Kunde irgendwie bestätigen?

Wie wird das in der Praxis gemacht?

Merci fürs Feedback.

Gruss

Hi Susan

Du musst nicht betreiben, korrekt. Aber es steht ja grundlegend in deinem Interesse Zahlungen einzufordern.
Forderungsausfälle führen zu einem vermindertem Gewinn und somit zu einer tieferen Steuerlast. Diese ist mittels Buchhaltung nachzuweisen und dazu dient jeder Beleg. Ihr werdet ja sicher irgendwelche Informationen haben, welche euch zu diesem Entscheid geführt haben (zB bereits laufender Konkurs, Wegzug ins Ausland, interne Infos oder von anderen Geschäftspartnern etc.). Am besten diese einfach an den Buchungsbeleg heften.
Bei uns ist es zB so, dass unter CHF 100.- nicht betrieben wird - da reicht einfach die interne Weisung zum Ausbuchen nach erfolgloser Mahnung. Aber eine explizite estätigung vom Debitor braucht es nicht.

Hier gilt wie bei allem die Massgeblichkeit. Wenn eine “kleine” Forderung ausgebucht wird, werdet ihr sicher kein Thema haben. Problematisch sind grosse Ausbuchungen.

Hoffe das hat geholfen (?).

Liebe Grüsse
Sylvia

Hallo Sylvia

Ist vielleicht eine etwas doofe Frage, aber weshalb sind grosse Ausbuchungen problematisch? Ist es einem Unternehmen nicht selbst überlassen, ob es dem Geld nachspringen will oder den Betrag ohne weiteres (auch ohne stichhaltigen Grund)ausbucht?

Liebe Grüsse
Rahel

hi rahel
kein unternehmen will verluste einfahren - es geht ja darum gewinnorientiert zu arbeiten.
die steuerbehörde wird einen branchenvergleich machen und wenn die forderungsverluste überdurchschnittlich gross sind, werden sie dies hinterfragen, da es ja steuermindernde tatsachen sind. diese müssen schlussendlich bewiesen werden. es könnte der verdacht von fingierten forderungen entstehen und der unternehmenszweck hinterfragt werden.

natürlich steht es jedem unternehmen frei forderungen nachzugehen oder nicht. aber einen nachweis braucht es im extremfall nin mal schon.

lg
sylvia

Sogar Inkassobüros verzichten auf Betreibung wenn sie wissen dass eh nichts zu holen ist. Ein Inkassobüro hat natürlich den “vorteil”, alle Schulden der Person zu kennen und kann das Risiko besser abschätzen. Und man kann einige Regeln aufstellen. Zb wenn eine 50 jährige Person, oder noch älter, in Zahlungsschwierigkeiten kommt, ist die Chance dass diese wieder auf einen grünen Zweig kommt, gering und man hat also nur Spesen. Jedoch eine 20 jährige Person zb, da kann man das Risiko eines Verlustscheines eingehen denn diese Person macht vielleicht mal eine Schuldensanierung oder so, und man kommt doch zumindest zu einem Teil der Forderung.
Je nach Branche hat man Zugriff auf eine Datenbank in welcher man die Solvabilität prüfen kann. Ich halte es so dass, wenn ich einen Betrag abschreibe, ich auf den entsprechenden Kundenkonto dokumentiere warum. In 27 Jahren wurde ich jedoch noch nie nach dieser Doku/Begründung gefragt…

Hi LeoCor

Ich habe nichts anderes gesagt: Es gilt die Massgeblichkeit.
Wenn man aber einem IKS untersteht, muss eine Doku existieren (geht ja schliesslich um ein Risiko und allenfalls auch Klumpenrisiko) - kommt also wie bei allem darauf an, wie gross die Firma ist.

Liebe Grüsse
Sylvia