Annahme, wenn Ihr Kunde die gelieferte Ware in Deutschland verwendet und auch dort unternehmerisch Tätig ist, erhält er eine USt-IdNr. vom deutschen Bundesamt für Steuern.
Also der Französische Händler (Unternehmer) liefert die Ware nach Deutschland an Ihren Kunden (Unternehmer).
Prüfen, ob Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen:
Damit eine Lieferung von Frankreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat (Deutschland) von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b i.V.m. § 6a UStG):
Die gelieferte Ware ist in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt. (ja ist gegeben)
Der Kunde ist ein Unternehmer (die Unternehmereigenschaft des Kunden wird durch dessen im Zeitpunkt der Lieferung gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - USt-IdNr. - dokumentiert. Der Lieferant sollte sich die Gültigkeit der USt-IdNr. sowie Name und Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen). (ja ist gegeben)
Das Bestätigungsverfahren ist beim Bundeszentralamt für Steuern online möglich.
Der Kunde hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben (bestellt ein Unternehmer mit einer gültigen ausländischen USt-IdNr., so gibt er zu erkennen, dass er die Ware für sein Unternehmen erwerben will; dies gilt auch für Handelsware. (Abschnitt 6a.1. Abs 13 UStAE regelt, dass von einem Erwerb der Ware für das Unternehmen des Kunden regelmäßig ausgegangen werden kann, wenn der Kunde mit einer ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilten, im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. auftritt und sich aus Art und Menge der erworbenen Ware keine berechtigten Zweifel an der unternehmerischen Verwendung ergeben). (Annahme, ja ist gegeben)
Der Erwerb der Ware unterliegt beim Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d.h., der Kunde ist verpflichtet, in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen (diese Verpflichtung wird durch die gültige ausländische USt-IdNr. des Kunden dokumentiert). (ja ist gegeben)
Nur wenn alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind und der Lieferant das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachweisen kann, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Der Lieferant stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Dies gilt im Prinzip auch in den Fällen, in denen die gelieferte Ware nicht direkt in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt, sondern vor dem Transport dorthin durch einen oder mehrere Beauftragte des Kunden bearbeitet oder verarbeitet worden ist.
Ich hoffe wir konnten Ihnen soweit helfen.
Freundliche Grüsse
Luan Alijaj