Dreiecksgeschäft innerhalb der EU (Frage wegen MWST)

Hallo

Wir haben eine Abwicklung eines Geschäftes, welches neu für uns ist.

Ein Kunde möchte Waren nach Deutschland geliefert haben. Der Kunde und wir sind in der Schweiz registriert.
Die Ware würde aber direkt vom Händler von Frankreich nach Deutschland geliefert werden.

Konkret wäre die Konstellation:
Rechnung: CH (WIR) an CH (Kunde)
Ware: Frankreich nach Deutschland

Auf was muss man achten, wegen der Verzollung von Frankreich nach Deutschland. Deutschland würde bei der Einfuhr Ihre 19 % MWST verrechnen?
Die Rechnung an den Kunden wäre dann ohne Schweizer MWST, da die Ware nie in den CH-Raum geliefert würde?

Annahme, wenn Ihr Kunde die gelieferte Ware in Deutschland verwendet und auch dort unternehmerisch Tätig ist, erhält er eine USt-IdNr. vom deutschen Bundesamt für Steuern.

Also der Französische Händler (Unternehmer) liefert die Ware nach Deutschland an Ihren Kunden (Unternehmer).

Prüfen, ob Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen:

Damit eine Lieferung von Frankreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat (Deutschland) von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b i.V.m. § 6a UStG):

Die gelieferte Ware ist in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt. (ja ist gegeben)

Der Kunde ist ein Unternehmer (die Unternehmereigenschaft des Kunden wird durch dessen im Zeitpunkt der Lieferung gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - USt-IdNr. - dokumentiert. Der Lieferant sollte sich die Gültigkeit der USt-IdNr. sowie Name und Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen). (ja ist gegeben)

Das Bestätigungsverfahren ist beim Bundeszentralamt für Steuern online möglich.
Der Kunde hat die gelieferte Ware für sein Unternehmen erworben (bestellt ein Unternehmer mit einer gültigen ausländischen USt-IdNr., so gibt er zu erkennen, dass er die Ware für sein Unternehmen erwerben will; dies gilt auch für Handelsware. (Abschnitt 6a.1. Abs 13 UStAE regelt, dass von einem Erwerb der Ware für das Unternehmen des Kunden regelmäßig ausgegangen werden kann, wenn der Kunde mit einer ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilten, im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. auftritt und sich aus Art und Menge der erworbenen Ware keine berechtigten Zweifel an der unternehmerischen Verwendung ergeben). (Annahme, ja ist gegeben)

Der Erwerb der Ware unterliegt beim Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d.h., der Kunde ist verpflichtet, in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen (diese Verpflichtung wird durch die gültige ausländische USt-IdNr. des Kunden dokumentiert). (ja ist gegeben)

Nur wenn alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind und der Lieferant das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachweisen kann, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Der Lieferant stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Dies gilt im Prinzip auch in den Fällen, in denen die gelieferte Ware nicht direkt in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt, sondern vor dem Transport dorthin durch einen oder mehrere Beauftragte des Kunden bearbeitet oder verarbeitet worden ist.

Ich hoffe wir konnten Ihnen soweit helfen.

Freundliche Grüsse

Luan Alijaj

Guten Tag Herr Luan Alijaj

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Falls erlaubt, habe ich eine presönliche Frage: Haben Sie in der Logistikbranche zu tun oder eine Ausbildung zum Zollfachmann gemacht?

Hallo,

in der beschriebenen Konstellation fällt bereits vorher französische Mwst an. Ich gehe davon aus das der Händler auch eine Rechnung an Sie in die Schweiz stellt. Da allerdings die Lieferung nach D erfolgt und sofern Sie keine deutsche Umsatzsteuer ID besitzen, müsste der französische Händler Mwst abrechnen, da keine Lieferung in ein Drittland erfolgt (Schweiz).
Eine Verzollung bei der Einfuhr nach D gibt es nicht.
Sie könnten ihrem Kunden in der Schweiz dann eine Rechnung ohne schweizer MWST ausstellen, da keine Leistung in der Schweiz vorliegt.

VG
ultimate99