Dreieckshandel? Fahrzeug

Guten Abend zusammen

Es ist bereits oder bald Feierabend für die meisten, habe trotzdem eine kurze Frage:

Es geht um den Handel mit Fahrzeugen. Unser Kunde will, dass wir für ihn sein Fahrzeug verkaufen.
Er möchte 10’000 CHF, Marktwert ist 15’000

Wir inserieren und beraten die Interessenten. Der Käufer überweist uns 15’000 CHF, wir überweisen unserem Kunden 10’000 CHF

So ungefähr läuft es doch auch bei den Immobilienfirmen meine ich.

Da wir das Auto vom Kunden nicht kaufen und dann verkaufen, sondern für ihn verkaufen, ist es ja schlussendlich auch kein Umsatz von 15’000 sondern nur 5’000 oder nicht?
Reicht da ein Verkaufsvertrag mit Angabe des Vermittlers oder müssen hier 2 Verträge erstellt werden. 1x Zwischen Käufer und Vermittler und 1x zwischen Vermittler und Verkäufer?

Wie geht man damit buchhalterisch um? Was wird dann genau versteuert?

Ich bedanke mich für eine kurze und einfache Antwort.

Einen schönen Feierabend, ein schönes Wochenende wünsche ich allen

Gruss Ayhan

Lieber Ayhan
Da kommt es auf die Verträge an, wer Eigentümer von was ist. Im Prinzip wenn Du das Auto dem Kunden abkaufst und es in deinem Namen dem neuen Eigentümer verkaufst, sieht die Buchung anders aus als wenn Du nur die Provision bekommst. Auf Grund von was überweist Dir der Kunde die CHF 15’000-ist dies eine Rechnung deiner Firma? Achtung-bei der MWST sind dann die Umsatzgrenzen im Autohandel schnell erreicht, wenn die MWST das Gefühl hat, Du kaufst und verkaufst…
Theoretisch würde ich buchen
Bank/Debitor
Debitor/Verkauf Occ.fahrzeuge
Kreditor/Bank
WL Occ.fahrzeuge/Kreditor

in diesem Fall handelt ihr als Vermittler (Kommissionär). Der Umsatz für euch ist nur die Vermittlungsprovision (also die 5’000 CHF), nicht der gesamte Verkaufspreis. Es reicht normalerweise ein Vertrag, in dem ihr als Vermittler klar aufgeführt seid. Buchhalterisch wird nur die Provision als Ertrag verbucht und versteuert. Achtet aber auf die genaue Formulierung im Vertrag und ggf. auf Besonderheiten beim MwSt-Handling.