Hallo Community
Ich möchte gerne für unsere Vereinsmitglieder kurzfristige Verbindlichkeiten über den Jahresabschluss hinaus buchen (Verein hat Schulden gegenüber Mitglied).
Dazu verwende ich auf der Haben-Seite das Konto 2264 gemäss off. KMU Kontenplan. Nun habe ich aber diverse Mitglieder und würde gerne jedem ein eigenes Konto mit (Guthaben gegenüber dem Verein) eröffnen. Ich habe gelesen das seien Durchlaufkonten. Was für Kontennummern muss ich denn da vergeben?
Vielen Dank für eure Hilfe
Vorstandsmitglied
Hallo Vereinsvorstand
Auf dieser Ebene der Detailgliederung ist es jedem selber überlassen, wie er die Konten benennt. Auf die Frage bezogen, kann dir also niemand sagen was du „musst“.
Von der Grobgliederung her bist du aber sicherlich richtig. Unverzinsliche kurzfriste Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern gehören in die Kategorie 22xx „übr. kfr. Verbindlichkeiten“.
Als Bsp. für dich könnte das z.B. wie folgt aussehen:
2264 KK H.Muster
2265 KK B.Moser
2266 KK A. Müller
etc…
Hallo Matthias_CB
Vielen Dank für dein Info.
Jetzt habe ich gerade den offiziellen KMU Kontenrahmen nochmals angeschaut und sehe dort dass die von dir als Beispiel weiter nummerierten Konten aber bereits für andere Zwecke vorgesehen sind wie Revisionsstelle, Ausschüttungen usw.
Und ab Konto 2270 sind dann die Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen dran.
Muss ich hier spezielle Kontennummern irgendwie einbauen, also andere Nummernkreisläufe oder sowas wie:
- 2264.1 Verbindlichkeit gegenüber Hans Muster 1
- 2264.2 Verbindlichkeit gegenüber Hans Muster 1
Oder soll ich da wirklich einfach alles umbennen - egal was im Kontenrahmen steht? Kann ja sein dass ich noch mehr Kontokorrente anlegen muss.
Vielen Dank für euere Hilfe. Buchhaltung macht doch Spass wenn man weiss wie
der Kollege hats beeits beantwortet, da ist man frei auf dieser Ebene… Kto Soz Versicherung kann man auch auslassen und Schulden als 2300 per Ende Jahr buchen
Nochmals zur Ergänzung die eigentliche Grundlage hinter der Fragestellung, sorgt schon immer wieder für Verwirrung, nicht nur bei dir
- Alle Unternehmen haben eine Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften (Standard nach OR, Art. 957 ff. OR) zu erstellen. Dabei ist die einzig konkret genannte, und somit verpflichtende Gliederung, jene nach Art. 959 a & b OR (Mindestgliederung).
- Daneben innerhalb Art. 957 ff OR noch relevant für die Fragestellung, insbesondere die Grundsätze der ordnungsmässigen Buchführung (Klarheit, Übersichtlichkeit, Systematisch etc.).
- Der „Kontenrahmen KMU“ wird lediglich bei vielen als Standardwerk verwendet. Einerseits ist es praktisch einen solchen Standard zu haben. Und anderseits macht es natürlich auch Sinn, da dieser Kontenrahmen nach der Logik der oben genannten relevanten Punkten aus dem OR aufgebaut ist.
Für dich bedeutet dies also wieder, du „musst“ gar nichts. Du kannst deinen Kontenrahmen indivduell deinen Bedürfnissen anpassen. Z.B. indem du Kontos innerhalb des Standardwerks umbenennst. Oder indem du eine Ziffer mehr einführst und die Konti 22601, 22602, 22603 verwendest, etc.