Liebe Cmmunity
Ein E-Bike wurde für CHF 3‘500 angeschafft und wird vor allem für Geschäftszwecke verwendet. Weiss jemand ob man da auch einen Privatanteil berücksichtigen muss?
Vielen Dank!
Liebe Cmmunity
Ein E-Bike wurde für CHF 3‘500 angeschafft und wird vor allem für Geschäftszwecke verwendet. Weiss jemand ob man da auch einen Privatanteil berücksichtigen muss?
Vielen Dank!
Hallo Wicki
Grundsätzlich muss der Privatanteil nicht besteuert werden. Ist aber im Wandel und wird unterschiedlich gehandhabt. Am besten fragst du bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde nach, damit hast du dann Klarheit.
Falls das E-Bike zusätzlich für den Arbeitsweg zur Verfügung gestellt wird gehört aber ein Kreuz ins Feld F (unentgeltliche Beförderung Wohnort/Arbeitsort).
Frage bei der Steuerbehörde nach, Grundsätzlich werden das Fahrrad/E-Bike/Töffli selten berücksichtigt, zumal - im Gegensatz zum Auto oder zum Motorrad die Kosten verhältnismässig tiefer sind. Wenn du Angestellt bist dann fällt das unter die CHF 700 Fahrradpauschale in der Steuererklärung. Wenn du Selbständig bist, (so mein Vorschlag, ich habe dazu nichts gefunden) dann verfahre analog wie beim Auto und rechne 0.9% des Wertes als Privatanteil auf, mit dem Unterschied das hier wohl die CHF 150 Minimalanteil nicht greifen. Damit sollte die Versicherung und den Strom für den Privatgebrauch gedeckt sein.
Ich habe ein E-Bike für Personal-Training angeschafft und aktiviert und abgeschrieben.
Ich habe nie einen Privatanteil rausgerechnee und niemand hat je danach verlangt.
Die Summe lohnt sich ja auch nicht…