Eat.ch Buchungen

Guten Tag

Kann mir jemand helfen. Wie soll ich die Abrechnung für Servisegebühren und gutschriften Eat.ch für einen Restaurant buchen? Ich Habe Banana Buchhaltung mit kode bitte:)

Danke im Voraus

Hallo Goergue,

Da braucht es noch etwas an Info: Bist du MWST-pflichtig? effektiv oder saldo? Werden die Bestellungen über eat.ch in der Kasse getippt?

Ich wünsche dir einen guten Tag.

Beste Grüsse
Stefan

Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten und die Bestellungen erfolgen ausschließlich über Eat.ch. Ich bin Einzelfirma. Nein kasse nicht tippen…

Danke

Hallo Georgue,

Was bedeutet „die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten“? Als Restaurant oder Take Away bist du höchst wahrscheinlich MWST-pflichtig…

Ich erlaube mir folgenden Hinweis. Die MWST ist eine „Selbstveranlagungssteuer“, dass heisst der Unterzeichnende der Abrechnung ist verantwortlich für deren Richtigkeit. Aufgrund deiner Fragestellung bezweifle ich, dass du genügend Wissen zur MWST hat, um dies selbst zu tun. Daher rate ich dir dringend, dies mit einer Fachperson zu besprechen.

Solltest du nicht MWST-pflichtig sein, wäre folgende Buchung sinnvoll:
Durchlaufkonto / Ertrag 536.45
Bank / Durchlaufkonto 425.58
Gebühren Eat / Durchlaufkonto 110.87

Ich wünsche dir einen schönen Abend.

Beste Grüsse
Stefan

die 425 kommen ja auf die Bank

1020 an 3000

Die kommission ist MWST Umsatz
ca 110 dachte nicht dass Eat.ch so hohe Kommission nimmt…

6901 Kommission EAT an 3000 110.00

@michel.keck

Die von dir vorgeschlagenen Buchungen werden oft so gemacht. Leider stimmen diese dann im Falle einer MWST-Pflicht nicht. Denn es müsste der ganze Umsatz unterstellt werden.

Nur als Hinweis gedacht…

Häbets guet.

Beste Grüsse
Stefan

Ich hab Nur liferung(eat) keine zum abholen verkaufen. keine takeaway …nur liferungen
Ich habe gehört, dass man in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit ist, wenn das Jahreseinkommen unter 100.000 CHF liegt. Ist das korrekt? Bitte korrigieren Sie mich, falls ich falsch liege.

Beste Grüsse

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Ich würde die Kommissionen von Eat auch unter den 3000er Konti erfassen als „Minus-Umsatz“

Für Gastronomiebetriebe sind die Warenkosten bzw. Bruttogewinn sowie Personalaufwand im Verhältnis zum Bruttogewinn wichtige Kennzahlen. Diese Kennzahlen werden unsauber wenn die Kommissionen in den 69-er Konti erfasst werden.

Hallo Zusammen,

@Goergue
Das scheint falsch oder du hast den falschen Begriff verwendet. Die Basis für die Bestimmung der MWST-Pflicht ist nicht das Jahreseinkommen, sondern der Umsatz (genau Umsatz abzgl. Ausgenommene Leistungen). D. h. für dich die Summe aller Verkäufe ohne Abzug - und somit auch ohne Abzug der Eat.ch Gebühren. Du kannst mir auch eine Private Nachricht senden, dann kann ich mir das mal ansehen…

@LaVieille
Da bin ich dezidiert anderer Meinung. Die Umsatzdefinition (Summe aller erwirtschafteten Leistungen abzgl. gewährter Rabatte) entspricht dem Bruttobetrag ohne Abzug der Gebühren von Eat.ch. Ebenso sind die von dir erwähnten Kennzahlen an den „erwirtschafteten Umsatz“ gebunden (z.B. Personal), unabhängig ob die Zahlung auch eintrifft. Zudem verbietet das Bruttoprinzip die Verrechnung von Aufwand und Ertrag, was hier der Fall wäre…

Für Gegenargumente bin ich gerne offen - auch per PN.

Für ein „Herzchen“ bin ich dankbar :slight_smile:

Ich wünsche euch allen einen guten Tag.

Beste Grüsse
Stefan

Ich habe mir ein Excel für diese Abrechnungen erstellt, ich erfasse die die Zahlen dort und kann dann die Buchungszeilen ins Banana kopieren.
Ich verwende für die Gebühren das Konto 4400 Fremdleistungen / Drittleistungen. Auf Anfrage kann ich gerne die Vorlage senden.

Lieber Kollege @StefanB

Meine Buchung ist 2 x auf Umsatz, also gem. MWSTG…

… ist der Bruttoumsatzpflichtig
… natürlich muss man das im Griff haben, je nach Software, dass es als Umsatz zählt.

Umsatzgruss, Michael Keck

Hallo Zusammen,

@michel.keck: Im Resultat ist das durchaus möglich, da hast du recht!

@all: Meine Empfehlungen im Forum möchte ich einerseits aus fachlicher Sicht so gut wie möglich beantworten und andererseits so, dass die Lösung ebenso in anderen Fällen anwendbar sind. Dies um allfällige „Mitleser“ mitzunehmen und diesen einen Erkenntnisgewinn für Ihre eigenen Fälle zu ermöglichen.

Hier spricht fachlich das Bruttoprinzip gegen Buchungen, die Aufwand und Ertrag vermischen (und das aus gutem Grund). Auch sind wahrscheinlich die Kommissionen von Eat.ch der MWST unterstellt und dann klappt die Buchung (Kommissionen / Ertrag) nicht mehr für „normale“ Anwender (zwei MWST-Codes kann Banana - mir ist das bekannt, aber das ist vielen Anwendern zu kompliziert und wird auch in der Theorie so nie verwendet).

In anderen Fällen könnten mehrere MWST-Sätze im Umsatz betroffen sein (hier vermutlich nicht), dann ist dies auch schwierig nicht praktikabel.

Daher empfehle ich:
Durchlaufkonto / Ertrag 536.45 / V81
Bank / Durchlaufkonto 425.58
Gebühren Eat / Durchlaufkonto 110.87 / I81 (vermutlich, muss auf Beleg 267563776 geprüft werden).

Ich wünsche euch einen schönen Tag.

Beste Grüsse
Stefan

Ich stimme mit dir überein
Ich buche
Durchlaufkonto/Umsatz EAT
Gebühr/Durchlaufkonto
Direktbezahlte (Bar, Karte, Twint)/Durchlaufkonto
(…)(Trinkgelder, Nachträgliche Korrekturen, Stempelkarten etc.)
Debitor EAT/Durchlaufkonto
Das Durchlaufkonto sollte dann immer Saldo 0 aufweisen
Bankeingang/Debitor EAT