Wir sind ein Verein. Jährlich legen wir Geld für den Ersatz von EDV, Fahrzeugen und Mobiliar auf ein Rückstellungskonto.
Jetzt haben wir die EDV ersetzt und ich müsste entsprechend die Rückstellung auslösen.
Wie Buche ich das jetzt? Ich bräuchte ja mindestens zwei Buchunsätze. Also einerseits die Bewegung auf dem Bankkonto und andereseits die Bewegungen auf dem Anlage- und dem Rückstellungskonto.
Ich glaube nicht dass das der richtige Buchungssatz ist. Das würde ja sogar das Bankkonto verfälschen. Auf dem Anlagekonto EDV hätte sich somit auch nichts geändert.
Rückstellungen und Rücklagen sind nicht dasselbe. Ich glaube eher, Ihr macht Rücklagen für etwas bestimmtes.
Dafür habt Ihr möglicherweise ein separates Bankkonto.
Die Buchung wäre dann beim Bilden: Bankkonto an Rücklagen, z.B. 1050 (Rücklagenkonto) an 1020 (Vereinskonto).
Beim Auflösen buchst Du dann EDV (1530) an Rücklagenkonto.
Alles andere macht m.E. keinen Sinn. Wir machen das in unserem Verein genauso.
RückStellungen sind etwas anderes, die gehören in die Passiven und sind in der Regel absehbare Verpflichtungen z.B. für Steuern, Überzeit etc. Rücklagen sind nicht als Rücklagen für Ersatz von… gedacht.
Gruess Hanspeter
PS: Wenn Du etwas anderes willst, brauche ich mehr Input.
Kontaktiere mich dann unter meisterbuchhalter@gmail.com, weil die Meldungen, wenn Du via Forum schreibst, nicht zuverlässig zu mir kommen.