Eigene Aktien / Reserven

Guten Tag
Die eigenen Aktien werden seit der Implementierung der nRLG als Minusposten im EK geführt. Die Reserve für e. Aktien ist nicht mehr vorgesehen. Denoch müssen ausreichende Reserven beim Erwerb vorliegen. Ist in speziellen Verhältnissen (tiefes AK, hohe Kapitalreserven, Verlustvorträge) eine Konstellation möglich, nach der sowohl ein Kapitalverlust nach Art. 725 Abs. 1 OR und gleichzeitig ausreichende Reserven für e. Aktien vorliegen?
Besten Dank!

Guten Tag David

Dies ist in der Theorie möglich, wenn in den guten Jahren der Firma genügend gesetzliche Kapitalreserven gebildet wurden welche den Verlustvortrag rechnerisch decken und noch genügend freies Kapital zur Verfügung steht für den Kauf der eigenen Aktien. Ansonsten ist das Gesetz relativ klar.