Folgende Frage… kann man eigentlich Eigenleistungen in Arbeit dem Unternehmen verbuchen?
Ich als Einzelfirma mache zB die Buchhaltung selbst und spare mir so den Treuhänder.
Irgendwie tönt es plausibel, dass man so etwas dem Unternehmen verrechnen könnte, zb mit
„Eigenleistung Buchhaltung“, Privat an Buchführungshonorare, 1500.-
Gleichzeitig scheint es wiederum fragwürdig, weil man so natürlich beliebig Aufwände generieren kann.
Geht so etwas grundsätzlich nicht, oder wenn doch, was ist erlaubt und was nicht ?
das wäre eine lustige Buchung Buchhaltungsaufwand an Ertrag Dienstleistungen.
Wäre dann ggf. auch MWST pflichtig… da hört der Spass dann wohl auf.
Abgesehen davon eine Nullsummme.
Etwas anderes ist wenn Sie zum Kunden mit dem Privatauto fahren, Sie stellen nicht Ihre Dienstleistung sondern ein Privatvermögen der Einzelfirma zur Verfügung… das können Sie mit Reisespesen an Privat verbuchen.