Eigenleistung verbuchen

In der Werkstatt unserer Firma (AG) wurde vom Mitarbeiter der Werkstatt-Hochdruckreiniger repariert. Wie soll dies korrekt verbucht werden mit Personal und Materialaufwand ?

Müsste auf das Konto URE Maschinen.

Muss auch die MWST berücksichtigt werden ?

Die Reparatur eines eigenen Hochdruckreinigers durch eigene Mitarbeiter führt in der Regel weder zu einer zusätzlichen Personalaufwandsbuchung noch zu einer MWST-Korrektur. Verwendete Ersatzteile sind als normaler Unterhaltsaufwand (URE Maschinen) zu erfassen. Ein Eigenverbrauch liegt normalerweise nicht vor.

  • Personalaufwand bereits über Lohnbuchhaltung erfasst

  • Ersatzteile bereits direkt in Aufwand (URE Maschinen) verbucht

  • Falls die Ersatzteile zuerst an Lager genommen wurden (Lager an Kreditoren bei Einkauf), dann muss hier eine Umbuchung vom Lager in den Aufwand stattfinden (URE Maschinen an Lager). MWST wird nicht berücksichtigt da kein Eigenverbrauch.

  • Eigenverbraucht MWST: Die Reparatur einer eigenen betrieblich genutzten Maschine erfüllt die Voraussetzungen für Eigenverbrauch gem. MWST-Recht nicht.

  • Eigenverbraucht liegt vor bei: a) Gegenstände privat verwendet; b) Gegenstände unentgeltlich an Dritte abgegeben werden; c) Vermögenswerte aus dem unternehmerischen Bereich ausgeschieden werden.

Danke für die Antwort. Eigenverbrauch ist mir eigentlich klar, ich hatte Eigenleistung geschrieben.

Ich meine da ist ein Unterschied.

Sicht Finanzbuchhaltung:

Bei der Reparatur eines eigenen Hochdruckreinigers durch eigene Mitarbeitende liegt in der Regel keine aktivierungsfähige Eigenleistung vor. Die Arbeiten dienen lediglich der Werterhaltung der bestehenden Anlage und stellen somit normalen Unterhaltsaufwand dar. Die Lohnkosten bleiben im Personalaufwand erfasst, verwendete Ersatzteile werden als Unterhalt bzw. URE Maschinen verbucht.
Eine möchgliche Aktivierung von Eigenleistungen kommt nach OR erst in Betracht, wenn ein neuer Vermögenswert geschaffen oder ein bestehender wesentlich erweitert oder verbessert wird.

Aus Sicht der Kostenrechnung würde ich die Sache etwas anders betrachten:

Die Reparatur führt zwar handelsrechtlich nicht zu einer aktivierungsfähigen Eigenleistung, die angefallenen Personal- und Materialkosten sollten aber über die Kostenrechnung den verursachenden Kostenstellen bzw. Kostenträgern belastet werden.

Die Werkstatt erbringt in diesem Fall eine interne Leistung für den Bereich, welcher den Hochdruckreiniger nutzt. Dadurch werden die effektiven Kosten transparent ausgewiesen.