Eigenleistungen und Eigenverbrauch

Wie wird in der Praxis Eigenleistung/Eigenverbrauch verbucht…?
Wann über den WaA 40 (Aufwandsminderung 49) und wann über den WaE Eigenleistungen 37

Ist die Annahme richtig, dass wenn ich als Geschäftsinhaber meiner Einzelunternehmung “Radsport-Müller” ein Rennrad für private Zwecke beziehe, den Eigenverbrauch über den WaA (Stornobuchung) zum Einstandspreis ausbuche…?

Variante 1: 2850 Privat / 4200 Handelswarenaufwand
Variante 2: 2850 Privat / 4907 Aufwandminderung Mat. Waren u Dienstleistungen
Vorsteuerkorrektur: 2850 Privat / 1170 Vorsteuer MWST

Bei allen anderen Rechtsformen aber über den Warenertrag (Umsatzkonto) buchen muss…Umsatzsteuer geschuldet?
Buchung: 2850 Privat / 3710 Eigenverbrauch
Umsatzsteuer: 2850 Privat / 2200 Umsatzsteuer MWST

Wie würde man buchen, wenn ich einen Reitstall als Einzelfirma mit meinen eigenen Pferden besitze und zwei Tage in der Woche die Pferde selber ausreite…?
Buche ich dann einen Ertrag im Konto Eigenleistung, wie wenn eine Drittperson die Dienstleistung bezogen hätte, mit der entsprechenden MWST-Schuld…?

Buchung: 2850 Privat / 3700 Eigenleistungen
Umsatzsteuer: 2850 Privat / 2200 Umsatzsteuer MWST

Fazit: Das gegen Konto zu der Buchung in Eigenleistungen/Eigenverbrauch 37 ist immer das Privatkonto, die Umsatzsteuer wird geschuldet und es muss ein interne Beleg erstellt werden.

Wird eine Ware zum Einstandspreis entnommen (nur als Einzelunternehmung möglich), wird die Vorsteuer korrigiert und wir erfassen einen internen Beleg.

Gem. kaufmännischer Grundausbildung erfolgen die Verbuchungen für den Eigenverbrauch über das Konto Warenaufwand. In der Tat kommt dies einer Stornierung des Einkaufes gleich. Meiner Meinung nach ist diese Lehre aber nicht sehr geglückt, denn gem. Art. 958c Abs. 7. ist eine Verrechnung von Auwand und Ertrag nicht erlaubt. Ein Bezug stellt keine Minimierung von Aufwand gleich - es empfielt sich hier den Ertrag als a.O. Ertrag zu buchen (Aufwand dann ebenfalls umbuchen, wenn Bruttomarge nicht verfälscht werden soll) oder ein eigens dafür erstelltes Konto zu erstellen (wenn die Bezüge öfters erfolgen).

Zu beachten ist hier aber auch noch zusätzlich die Tatsache, dass der Verkauf zu Werten abgerechnet werden muss, die bei einem Verkauf an einen unabhängigen Dritten erfolgen würde - ansonsten stellt die Differenz zusätzlich noch eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, die dann noch Verrechnungssteuerrelevant wäre und dem Unternehmen steuerlich aufgerechnet würde.

Ich möchte diese Frage noch erweitern und ich denke, dass man hier sieht, dass keine grossen Buchhaltungskenntnisse bestehen.

Hier wird meist auf Eigenverbrauch nachgefragt, aber wie sieht die Sache aus bei Eigenleistung?
Wenn ich für meine Firma kostenlos Teile produziere aus Rohmaterial zu Halbprodukten und schlussendlich zu Fertigprodukten. Wie kann ich hier meine Eigenleistung abbilden und korrekt ein-/verbuchen, schliesslich erhöht sich hierbei der Einstandspreis, ohne dass dabei Lohn- oder andere Betriebskosten anfallen.
Grüsse und herzlichen Dank für die Antwort

Für Eigenleistung gibt es das Konto 3700 „Eigenleistungen“

Wird wie folgt bebucht z.B.

1200 Handelswarenvorrat an 3700 Eigenleistung.

Die Eigenleistung wird höchstens zu Herstellkosten bewertet. Dazu gehört z.B., Material, Personal, Betrieb etc.
Wenn Sie keinen Personalaufwand für die Herstellung hatten, dann können sie diesen auch nicht bei der Bewertung berücksichtigen, den wie gesagt, es wird maximal zu Herstell- und oder Beschaffungskosten bewertet. Das es mehr Wert hat ist klar, sind dann Stille Reserven.